Zuschüsse für Gesundheitsberufe gesetzlich festgeschrieben
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Zuschüsse für Gesundheitsberufe gesetzlich festgeschrieben

15.07.2022

Rund 1000 angehende Physiotherapeuten, Logopäden und Masseure an freien Schulen in Thüringen sollen weiterhin einen Zuschuss zu ihrem Schulgeld bekommen. Dafür machte der Landtag am Freitag einstimmig den Weg frei. Die Zahlungen werden künftig gesetzlich verankert. Damit hat das Bildungsministerium künftig keinen Ermessensspielraum mehr bei der Frage, ob es die Zuschüsse geben soll oder nicht. Vorangegangen war ein entsprechender Gesetzesentwurf der CDU.

Diese Entscheidung des Parlaments werde bei fast allen Betroffenen dazu führen, dass sie gar kein Schulgeld mehr zahlen müssten, sagte der CDU-Abgeordnete Thadäus König. Immerhin seien die Zuschüsse so hoch, dass sie bei 90 Prozent von ihnen das fällige Schulgeld komplett abdeckten. Das Geld soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 gezahlt werden.

Mehrere Vertreter von Rot-Rot-Grün wiesen allerdings darauf hin, dass es noch immer freie Schulen gibt, die so hohe Schulgelder erheben, dass die veranschlagten Zuschüsse nicht ausreichen, um diese Ausbildungen für die jungen Menschen komplett kostenfrei zu gestalten. Für sie reduzieren sich die Schulgelder allerdings.

Von den wieder eingeführten Zuschüssen werden zahlreiche Azubis an freien Schulen profitieren, die einen Gesundheitsberuf lernen. Neben Physiotherapeuten, Logopäden und Masseuren fließen sie nach dem nun verabschiedeten Gesetz unter anderem auch für medizinisch-technische Radiologieassistenten, Podologen und Orthoptisten.

Um die Gelder war zuvor wochenlang heftig gestritten worden. Auch bei der abschließenden Debatte im Landtag warfen sich Vertreter der rot-rot-grünen Minderheitskoalition und der CDU gegenseitig vor, dafür verantwortlich zu sein, dass die Zahlungen zwischenzeitlich ausgesetzt worden waren.

Die Zuschüsse waren 2021 bereits gezahlt worden. 150 Euro pro Schüler und Monat hatte der Freistaat zu diesem Zweck an die Schulträger überwiesen. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte dann allerdings erklärt, es sei nicht möglich, sie auch 2022 weiter zu zahlen. Als Grund nannte er einen Sparbeschluss des Landtags, wodurch in seinem Haushalt erhebliche Gelder eingespart werden müssten. Die CDU-Fraktion hatte im Zuge der Verhandlungen für den Landeshaushalt 2022 durchgesetzt, dass die Landesregierung pauschal 330 Millionen Euro einsparen muss.

Der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner dagegen sagte am Freitag, das Bildungsministerium habe es unabhängig von dem Sparbeschluss versäumt, die nötigen Gelder zur Weiterfinanzierung des Zuschusses beim Landtag zu beantragen. Das Ministerium habe bei seinen Haushaltsplanungen für 2022 insgesamt 14 Millionen Euro weniger für die freien Schulen angemeldet als zuletzt. Deshalb habe das Geld nicht weitergezahlt werden können.

© dpa-infocom, dpa:220714-99-25249/4

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