Zupke für einfache Anerkennung von Gesundheitsfolgen
Wer wegen politischer Verfolgung zu DDR-Zeiten heute krank ist, soll nach dem Willen der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke leichter Unterstützung und Hilfen bekommen. Die Anerkennung der Gesundheitsschäden müsse per Gesetz vereinfacht werden, fordert Zupke in einem am Dienstag vorgelegten Sonderbericht an den Bundestag. Schätzungen zufolge geht es um Entschädigungen für 30.000 bis 40.000 Menschen.
Nach aktuellen Forschungsergebnissen litten zum Beispiel 60 Prozent der weiblichen ehemaligen politischen Gefangenen der DDR heute unter einer Angststörung, erklärte Zupke. Der Wert sei 15 Mal höher als in der übrigen Bevölkerung. Doch schafften es nur wenige SED-Opfer nachzuweisen, dass ihre heutigen Krankheiten Folge der damaligen Repressalien seien. In Sachsen-Anhalt sei dies seit 2015 nur einem einzigen Betroffenen gelungen. Die Kriterien seien meist unerfüllbar, meinte Zupke.
Ihre Forderung: Wenn die Menschen nachweislich verfolgt wurden und heute eines einer Reihe bestimmter Krankheitsbilder vorliegt, dann solle künftig ein Zusammenhang unterstellt werden. Das entspräche einer Regelung wie bei Soldatinnen und Soldaten, die nach einem Auslandseinsatz psychische Probleme hätten. Diese «kriterienbasierte Vermutungsregelung» habe sich bewährt, meinte Zupke. Dafür sollten die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze entsprechend geändert werden.
In diesem Jahr jährt sich die friedliche Revolution in der DDR zum 35. Mal. «Ich werbe dafür, dass wir im Jubiläumsjahr von Friedlicher Revolution und Mauerfall nicht nur an den Widerstand erinnern und die Opfer würdigen», betonte Zupke. «Wir sollten die Menschen, die sich dem System in den Weg gestellt haben und die unter den Folgen der Diktatur bis heute leiden, ganz konkret besser unterstützen.»
Schätzungen zufolge gab es in der sowjetisch besetzten Zone und später in der DDR insgesamt etwa 200.000 bis 250.000 politische Häftlinge. Etwa 40.000 Menschen beziehen nach Angaben aus Zupkes Büro heute eine Opferrente. Die Entschädigung für Gesundheitsfolgen geht darüber hinaus und kann 400 bis 800 Euro im Monat betragen.
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