Zunächst kein Bußgeld bei fehlender Grundsteuererklärung
Finanzministerin Heike Taubert will zunächst kein Bußgeld für Immobilienbesitzer verhängen, die die Frist für die Grundsteuererklärung verstreichen ließen. Priorität hätten für sie die Grundsteuerbescheide, die die Finanzämter derzeit zu verschicken haben, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Erfurt.
Die Bundesländer agieren bei Geldbußen bei ausstehenden Grundsteuererklärungen unterschiedlich. Geldbußen seien für sie «kein Mittel der allerersten Wahl», äußerte Taubert.
In Thüringen haben bereits Zehntausende Immobilienbesitzer einen Grundsteuerbescheid erhalten. Allerdings gibt es nach Ministeriumsangaben auch viele Einsprüche gegen die Bescheide, die die Finanzämter zu bearbeiten haben.
Fristende für die Grundsteuererklärungen war Ende Januar. Bis zu diesem Zeitpunkt waren rund 969.000 der erwartetetn 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Säumige Thüringer erhielten laut Ministerium Erinnerungsschreiben. Von den Finanzämtern werden nun sogenannte Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide verschickt.
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