Zollkontrollen im Gastgewerbe decken Verstöße auf
Zollkontrollen in Gaststätten in Sachsen haben eine Reihe von Mindestlohn-Verstöße sowie illegale Beschäftigung aufgedeckt. In den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau überprüften Beamte 50 Objekte, wie das Hauptzollamt Dresden am Montag mitteilte. Bei den Kontrollen sollen insgesamt 243 Menschen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden sein. Daraus resultierten 59 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.
Dem Hauptzollamt Erfurt zufolge kontrollierten Beamte allein in Südwestsachsen 31 Gaststätten mit 133 Beschäftigten. Es sei bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen auch um die Einhaltung von Versicherungspflichten, den Aufenthaltsstatus von ausländischen Arbeitnehmern sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gegangen.
Während der Kontrolle einer Lokalität in Leipzig soll es zu einem Fluchtversuch von drei Menschen über den Hinterhof und ein anliegendes Treppenhaus gekommen sein. Demnach wurden bei zwei der Geflüchteten aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Verstöße festgestellt. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden.
Auch in Thüringen sollen eine Reihe von Mindestlohnverstößen sowie illegale Beschäftigung aufgedeckt worden sein. In einer Aktion gegen Schwarzarbeit seien dem Hauptzollamt Erfurt zufolge an einem Tag in Thüringen 61 Gaststätten mit insgesamt 279 Beschäftigten kontrolliert worden.
Nach Angaben des Zollamt Dresden werden in der Hotellerie und Gastronomie immer wieder stark variierende Arbeitszeiten sowie Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
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