Zensus 2022
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Zensus 2022

Was muss ich machen?

16.05.2022

Das große Zählen hat begonnen. 370 000 Thüringer werden bei der stichprobenartigen Haushaltsbefragung kontaktiert. Was Sie tun müssen, wenn Sie kontaktiert werden, finden Sie hier.

Wofür brauchen wir den Zensus?

• Wie viele Menschen leben in Thüringen?
• Wie alt sind die Bürger?
• Gibt es genügend Wohnraum?
• Wo werden mehr Kindergärten, Schulen oder Altenheime benötigt?
• In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert werden?

Zur Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Beim Zensus handelt es sich um eine alle zehn Jahre stattfindende, EU-weite Bevölkerungszählung. Der letzte Zensus fand 2011 statt. 2021 musste er wegen Corona um ein Jahr verschoben werden.

Wer wird befragt?

Es werden nicht alle Menschen befragt, sondern nur ein Teil der Bevölkerung. Um Informationen für ganz Deutschland zu erhalten, lassen sich die Ergebnisse dieser Befragung mithilfe mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochrechnen.
Ziel ist es, herauszufinden, inwieweit die Meldedaten der Einwohnermeldeämter stimmen. Hierfür wird ein Teil der Haushalte ab dem 16. Mai 2022 persönlich aufgesucht.

Die Befragungen erfolgen bis ca. Anfang August 2022.

Was muss ich tun, wenn ich für den Zensus ausgewählt wurde?

Allen für die Stichprobe ausgewählten Personen wird ab Mai 2022 von den Erhebungsbeauftragten ein Schreiben mit Terminankündigung und Kontaktdaten in den Briefkasten geworfen. Die angeschriebenen Personen sind nach dem ZensG 2022 zur Auskunft verpflichtet. Der genannte Termin kann in Rücksprache mit dem/der Erhebungsbeauftragten zeitlich angepasst werden.

Der Erhebungsbeauftragte wird sich zum dann vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen persönlich melden, um die Existenz der zu befragenden Personen festzustellen und auch im Einzelfall Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen zu überreichen.
Diese Zugangsdaten führen zu einem personalisierten Onlinefragebogen, der für sämtliche Endgeräte optimiert ist. Für die Nutzung des Onlinefragebogens muss keine weitere Software oder App installiert werden.

Was passiert vor Ort?

Erhebungsbeauftragte sind verpflichtet sich mit dem „Ausweis für Erhebungsbeauftragte" auszuweisen. Damit können sie belegen, dass sie die Befragung im Auftrag der örtlichen Erhebungsstelle durchführen.
Die persönlichen Befragungen zu einigen wenigen Grunddaten erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an beziehungsweise vor der Tür erledigt werden. Ein Betreten der Wohnung oder eine Vorlage von Ausweisdokumenten ist nicht notwendig.
Alle weiteren Auskünfte können die Befragten selbstständig online geben.

Was passiert mit meinen Daten?

Der Zensus unterliegt hohen Datenschutzanforderungen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Wie bei allen amtlichen, statistischen Erhebungen hat der Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Daten höchste Priorität. Ihre Informationen werden anonymisiert verarbeitet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht. So dürfen z.B. aufgrund Ihrer Angaben keine Informationen weitergegeben werden oder Korrekturen bei den Einwohnermeldeämtern oder anderen Stellen vorgenommen werden. Es gilt das Prinzip der Einbahnstraße.

Wo finde ich weitere Informationen?

Allgemeine Informationen zum Zensus gibt es auch im Internet unter www.zensus2022.de oder unter https://statistik.thueringen.de/zensus2022/

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