Windkraft im Wald: Gutachten ohne abschließende Bewertung
Der wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags sieht in einem FDP-Gesetzentwurf zu Windrädern im Wald rechtliche Risiken, kommt aber zu keiner abschließenden Bewertung. Es könne nicht hinreichend festgestellt werden, dass der Landtag die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Gesetzes habe, heißt es in einem Schreiben des Landtagsdirektors Jörg Hopfe an die Abgeordneten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Eine abschließende Begutachtung sei «aufgrund der vorhandenen Datenbasis» nicht möglich.
Hopfe appelliert in dem Schreiben an die Parlamentarier, den Entwurf erneut in den Infrastrukturausschuss zu überweisen. Ein möglicher Beschluss sei wegen ungeklärter Rechtsfragen «in hohem Maße risikobehaftet». Der Ältestenrat hatte beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags ein Gutachten in Auftrag gegeben, weil verfassungsrechtliche Bedenken laut wurden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Landtag beraten werden. Es wäre die zweite Beratung, nach der eine Abstimmung möglich wäre. Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag erklärte mit Blick auf das Papier auf Anfrage, dass die FDP-Gruppe das weitere Vorgehen noch beraten wolle.
Mit ihrem Entwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes will die parlamentarische Gruppe der FDP das Errichten von Windenergieanlagen in Waldgebieten erschweren. In Thüringen hatte es schon einmal auf CDU-Initiative hin ein Verbot solcher Anlagen im Wald gegeben, doch das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung gekippt.
FDP, CDU und AfD sind gegen Windräder in Waldgebieten. Die drei Oppositionsparteien könnten nun erneut ein Gesetz gegen den Willen der rot-rot-grünen Regierungskoalition im Parlament verabschieden. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Eine von der Opposition beschlossene Steuersenkung hatte in diesem Jahr bundesweit für Aufregung gesorgt, weil die Verabschiedung nur mit Stimmen der AfD gelang.
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