Hochwasser
Dazu brauchts eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken. Wichtig: Eine solche Elementarschaden-Versicherung hilft nicht, wenn Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt. Das Wasser muss von oben kommen. Das müssen Sie beweisen können und notfalls muss ein Gutachter ran.
Hochwasserversicherung
Deutschlandweit sind nach Angaben der Verbraucherzentralen nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert.
Hochwasser und Auto
Die Teilkasko-Kfz-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden.
Was tun, wenn das Auto geflutet wird?
Der wichtigste Rat in solchen Fällen: keine Folgeschäden riskieren. Also das Auto gar nicht erst starten und bei Bedarf zum nächsten trockenen Ort schieben oder abschleppen lassen. Dann die Fahrzeugbatterie abklemmen und den Wagen zur Werkstatt bringen lassen.
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Wasserschäden am Auto
Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung nicht greift.
Faustregel
Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschäden?
Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.
Überschwemmung. Ab wann?
Als eine Überschwemmung ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln.
Vollgelaufene Keller
Die normale Gebäudeversicherung übernimmt solche Wasserschäden nicht. Dafür muss man eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
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Sturm
Die Faustregel: Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 vor, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Ob diese Stärke vor Ort erreicht wurde, kann man zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst herausfinden.
Sturmschäden am Haus
Nicht nur das Dach ist kaputt, Ziegel sind auf Einrichtungsgegenstände gefallen, dann ist die Hausratsversicherung der richtige Ansprechpartner. Auch hier ist ein Blick ins Kleingedruckte sinnvoll, was der eigene Vertrag genau abdeckt. Klar ist: Wer einfach das Fenster offen gelassen hat, kann nicht auf Entschädigung hoffen.
Sturmschäden am Auto
Ein Baum kracht auf das Auto, dann ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner, die Schäden ab Windstärke acht übernimmt.
Bei Kaskoversicherungen hat man als Kunde oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Eine Höherstufung bekommt man in der Regel aber nur, wenn man selbst schuld am Schaden war.
Hagelschaden am Auto
Für Hagelschäden am Auto ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Zumindewst gute Versicherer übernehmen den Schaden. Kontrollieren Sie Ihren Vertrag. Wer lediglich eine Haftplichtversicherung abgeschlossen hat, muss für den Schaden selbst aufkommen. Irrtum : Viele Autobesitzer nehmen an, dass die höhere Gewalt der Natur bei einer Versicherung nicht geltend gemacht werden kann. Doch dies stimmt so nicht. Im Regelfall wird ein Hagelschaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, selbst wenn ein Vollkaskoschutz besteht. Es kann allerdings durchaus der Fall sein, dass der Versicherer eine gewisse Eigenbeteiligung für die Schadensregulierung fordert. Genaue Informationen hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
Schäden anderer
Sie müssen Dach, Bäume im Garten oder sonstige Gegenstände richtig absichern und kontrollieren. Machen Sie dies nicht, kann es sein, dass man einen Schaden verschuldet und ihn dann begleichen muss. Die Einzelheiten zum Verschulden sind dann häufig sehr umstritten. Da hilft dann nur noch eine Haftpflichtversicherung. Ein typisches Beispiel ist auch der schlecht gesicherte Blumentopf auf dem Balkon des Mieters, der herunterfällt und Schäden anrichtet.
Beweise?
Ganz wichtig: Fotos machen und Liste der beschädigten Dinge erstellen, Zeugen suchen etc.) und schnell der Versicherung zu melden. Gleichzeitig muss man darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Das nennt man "Schadensminderungspflicht". Bei Schäden am Dach sollte man zum Beispiel versuchen, sie schnell so gut wie möglich abzudecken.
So weisen Sie Sturmschäden beim Versicherer nach:
Ist ihr Auto bei einem Sturm z.B. durch einen herabfallenden Ast zerbeult, müssen Sie nachweisen, dass es einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gab. Die Daten bekommen Sie vom Deutschen Wetterdienst.
Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
Wichtig:
Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Versicherer, damit der den Schaden aufnehmen und die Regulierung einleiten kann. Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Machen Sie Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Nur Gefahrenquellen dürfen beseitigt werden. Erstellen Sie eine Schadensliste.
» Merkbatt "Unwetter" vom Bund der Versicherten als PDF zum Ausdrucken