Heike Werner, Ministerin für Gesundheit, Frauen und Familie von Thüringen, rückt ihre Maske zurecht., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Werner: Maskenpflicht im ÖPNV fällt spätestens Ende März

22.12.2022

Spätestens Ende März soll auch in Thüringen die Maskenpflicht in Bussen und Regionalbahnen fallen. «Ich gehe sehr stark davon aus, dass wir Ende März spätestens die Maskenpflicht im ÖPNV werden beenden können», sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. Werner wies auf das Bundesinfektionsschutzgesetz hin, das noch bis April gelte. Darin sei auch die Maskenpflicht im Fernverkehr noch festgeschrieben.

Möglicherweise könne es in Thüringen auch schon früher eine Lockerung geben - wenn es die Infektionslage hergebe. «Mit jeder Verordnung, die wir verlängern, schauen wir uns an: Haben sich die Gegebenheiten verändert, gibt es die Möglichkeiten, Maßnahmen zurückzudrehen?», erläuterte Werner. Das gelte auch für die Isolationspflicht.

Im März seien viele Menschen wieder verstärkt im Außenbereich unterwegs, womit sich die Ansteckungsgefahr wieder reduziere.

Mehrere Bundesländer haben die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bereits abgeschafft - so etwa Bayern und Sachsen-Anhalt.

Werner hatte daraufhin klargestellt, dass Thüringen zunächst an den Regelungen festhalten wolle. Dabei bezog sie sich auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums. Außerdem argumentierte die Linke-Politikerin, dass im Abwasser zunehmend die neue Omikron-Sublinie BQ.1.1 gefunden werde. «Wir wissen, es gibt eine hohe Dunkelziffer», sagte sie nun. Viele Menschen ließen sich nicht mehr testen oder bleiben zu Hause, weil sie denken, eine Erkältung zu haben. «Die Zahlen zeigen uns nicht mehr das wahre Abbild.»

Nach Angaben des RKI lag die Corona-Inzidenz in Thüringen am Mittwoch bei 111,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen - und damit bundesweit im Ländervergleich am niedrigsten.

© dpa-infocom, dpa:221222-99-987895/3

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