Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner rückt ihre Maske in einer Sitzung., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Werner: «2G im Einzelhandel werden wir nicht anfassen»

25.01.2022

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat Forderungen, die 2G-Regel im Einzelhandel abzuschaffen eine Absage erteilt. «Wir halten uns hier an die gemeinsamen Absprachen», sagte Werner am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt. Am Tag zuvor hatte es Beratungen von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie gegeben. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs hatten sich darauf verständigt, Kurs zu halten und die bisherigen Maßnahmen weitgehend beizubehalten.

Mit Blick auf 2G im Einzelhandel sagte Werner, dass es ärgerlich sei, wenn man sich auf eine gemeinsame Grundlage verständige, die dann aber vor Gerichten nicht standhält. «Die beste Möglichkeit, so etwas gerichtsfest zu regeln, wären Beschlüsse auf Bundesebene», betonte die Ministerin.

Hintergrund ist, dass die 2G-Regel im Einzelhandel, wonach in vielen Geschäften nur noch Menschen Zutritt haben, die geimpft oder genesen sind, in einigen Bundesländern von Gerichten gekippt wurde.

In Thüringen fordern die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe seit längerer Zeit, 2G im Einzelhandel abzuschaffen. Werner sagte: «2G im Einzelhandel werden wir nicht anfassen.»

Werner kündigte an, die Corona-Regeln in Thüringen leicht anzupassen - und damit auch mit den Maßnahmen der Nachbarbundesländer teils zu harmonisieren. So sollen nicht nur Schwimmhallen, sondern auch Thermen und Saunen bald wieder öffnen dürfen.

Der Thüringer Landessportbund (LSB) begrüßte die Lockerungen. «Auch wenn es vorsichtige Schritte sind, für den Sport sind diese sehr bedeutsam», erklärte der LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel. Nun erwarte man, dass diese Ankündigungen umgesetzt werden. «Ein generelles Verbot für den Schwimmsport ist für uns alle nicht weiter hinnehmbar.»

Werner stellte am Dienstag auch klar, dass die verkürzte Genesenen-Regelung in Thüringen bereits gilt. Demnach hat man in Thüringen nur noch Genesenen-Status, wenn die Covid-19-Erkrankung nicht länger als drei Monate her ist. Auswirkungen hat das für die Betroffenen vor allem bei den 3G-, 2G- und 2G-plus-Regelungen.

© dpa-infocom, dpa:220125-99-846161/3

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