Weniger Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
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Weniger Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

18.07.2022

Von den Thüringer Jugendämtern sind im vergangenen Jahr 4024 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung geführt worden. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik am Montag mitteilte, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 458 Gefährdungseinschätzungen. Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren 2030 Mädchen (50,4 Prozent) und 1994 Jungen (49,6 Prozent) betroffen.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 632 akute, eindeutige und 663 latente Fälle von Kindeswohlgefährdungen festgestellt. Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen den Angaben nach ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. In 67,8 Prozent aller Fälle kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in gut 1800 Fällen Bedarf an Hilfe oder Unterstützung für die Familien durch die Jugendämter.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind den Angaben nach Anzeichen für Vernachlässigung. Anzeichen für psychische Misshandlungen zeigten sich in 29,7 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Körperliche Misshandlungen wurden in 275 Fällen und in 65 Fällen Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt. In 269 Fällen wurden mehrere Gefährdungsarten aufgenommen.

Auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wurden die Jugendämter diesen Angaben zufolge in 884 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (22 Prozent) hingewiesen. Weitere 567 Initiativen gingen von anonymen Meldern (14,1 Prozent) aus und in 372 Fällen (9,2 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.

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© dpa-infocom, dpa:220718-99-63549/2

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