Weniger Bürokratie bei verkaufsoffenen Sonntagen
Thüringen vereinfacht die Regel für die vier gesetzlich möglichen verkaufsoffenen Sonntage. Eine entsprechende Gesetzesänderung, auf die sich die rot-rot-grüne Minderheitskoalition mit der oppositionellen CDU-Fraktion verständigt hatte, wurde am Freitag vom Landtag beschlossen. Die CDU-Fraktion sieht darin einen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Unterstützung des in der Corona-Krise gebeutelten innerstädtischen Einzelhandels.
Für eine Sonntagsöffnung muss künftig bei bestimmten regelmäßigen Stadtfesten oder anderen Anlässen mit Sonntagsöffnung beim vierten Mal kein erneutes Genehmigungsverfahren mehr gestartet werden. Bei den Arbeitszeit-Regelungen für das Verkaufspersonal an Samstagen gab es - anderes als anfangs geplant - keine Änderung.
«Wir beenden die sinnlosen bürokratischen Vorgänge, bei einem Anlass, der schon vielfach geprüft und stets als genehmigungsfähig betrachtet wurde, den Händlern erneut umfangreiche Dokumentationspflichten abzuverlangen», erklärte der CDU-Abgeordnete Thadäus König. «Für den Handel, gerade in den Innenstädten, und für zahlreiche Gastronomen, geht es aktuell um die Existenz und somit immer auch um Arbeitsplätze.»
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