Was sich 2022 steuerlich für die Thüringer ändert
Die Thüringer können nach Angaben von Finanzministerin Heike Taubert (SPD) von einigen steuerlichen Änderungen profitieren. Dazu gehörten unter anderem höhere Freibeträge, die seit dem Jahreswechsel bundesweit gelten, erklärte Taubert in Erfurt.
Für Ledige steige der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9984 Euro. Für Ehegatten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, erhöhe sich der Betrag um 480 Euro auf 19 968 Euro. «Alle Einkünfte bis zum Erreichen des Grundfreibetrags sind steuerfrei», so die Ministerin.
Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten noch bis Ende März eine Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro steuerfrei überweisen. Zudem könnten steuerfreie Sachleistungen gewährt werden, für die die Grenze von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat angehoben worden sei. Auch Gutscheine oder Geldkarten für Einkäufe oder Dienstleistungen könnten so gewährt werden.
Die Umzugskostenpauschale für Arbeitnehmer, die berufsbedingt umziehen, erhöhe sich ab April von bisher 870 auf 886 Euro. Für Ehegatten, Lebenspartner sowie Kinder betrage sie jeweils 590 Euro. Sie könne als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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