Marco Wanderwitz (CDU) hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD für dringend geboten. , © Kay Nietfeld/dpa
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Wanderwitz: AfD-Verbotsverfahren nötig

27.09.2024

Angesichts der Ereignisse im Thüringer Landtag dringt der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz auf ein AfD-Verbotsverfahren. «Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen», sagte Wanderwitz der Tageszeitung «taz». Die AfD tue dies planvoll und wirkmächtig. «Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht», sagte der sächsische Abgeordnete. Wanderwitz hatte bereits im Juni angekündigt, einen AfD-Verbotsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen.

Zuvor hatte bereits Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) in der turbulenten ersten Landtagssitzung weitere Belege für die Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens ausgemacht. Die Ereignisse hätten gezeigt, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgehe, schrieb er beim Portal X.

Der Bundestag könnte einen Verbotsantrag stellen ebenso wie die Bundesregierung und/oder der Bundesrat. Darüber entscheiden müsste dann das Bundesverfassungsgericht. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

AfD weist Vorwürfe zurück

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, wies die Vorwürfe zurück. «Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD», erklärte er laut Mitteilung.

Die konstituierende Sitzung im Thüringer Landtag endete am Donnerstag nach mehreren Stunden mit einem Eklat. Sie wurde unterbrochen und die CDU-Fraktion rief das Verfassungsgericht an, um dort die Abläufe klären zu lassen. Hintergrund ist Streit über den Ablauf der Wahl eines Landtagspräsidenten. Das Thüringer Parlament gilt nun zunächst nicht als arbeitsfähig. Die Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:240927-930-245225/3

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