Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Vorwurf Volksverhetzung: Höcke muss vor Gericht

07.02.2024

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Gegen den 51-Jährigen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.

Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Höcke schrieb dazu unter anderem: «Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen «Allahu Akbar» schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den «ungläubigen» Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.»

Es ist die zweite Gerichtsverhandlung, der sich Höcke wird stellen müssen. Am Landgericht Halle wurde eine Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen, ein Termin für diesen Prozess ist bisher nicht bekannt.

In diesem Verfahren geht es um eine Rede von Höcke in Merseburg 2021, wo er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke, der früher Geschichtslehrer war, soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil des Spruchs um eine verbotene Losung handelte, so der Vorwurf. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Höcke über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt, Höcke soll für die AfD als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Die Thüringer AfD wird seit fast drei Jahren vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

© dpa-infocom, dpa:240207-99-905815/2

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