VORSICHT, ZOLL! Welche Souvenirs dürfen nicht mit nach Hause?, © AdobeStock
  • Top Thema

VORSICHT, ZOLL! Welche Souvenirs dürfen nicht mit nach Hause?

15.08.2023

Der Urlaub neigt sich dem Ende, also noch schnell ein persönliches Mitbringsel vom Urlaubsort für die Liebsten daheim mitbringen. 

Wie wäre es mit einer schönen Muschel oder Sand vom Strand? Kein Problem... - oder doch?

Was darf nicht mit nach Hause? 

Damit der tolle Urlaub nicht in einer Katastrophe endet, haben wir für euch zusammengefasst, was nicht mit aus dem Urlaub zurück darf: 

Muscheln, Korallen, Schnecken

Muscheln sind beliebte Urlaubsandenken, oft gratis am Strand zu finden. Aber aufgepasst: Einige Arten dürfen nicht oder nur begrenzt eingeführt werden.

Auch Tote Korallen gehören an den Strand. Viele Korallen sind geschützt, wie z.B. Steinkorallen. Schneckenhäuser sind auch heikel: Die schöne Fechterschnecke ist beispielsweise geschützt. In der Karibik kann man sie kaufen, aber bei mehr als drei Stück für den eigenen Gebrauch wird der Zoll aktiv.

Gleiches gilt für Seeigel, Seesterne, Haifischzähne, Flossen – auch als Schmuck.

© AdobeStock

Sand und Kiesel

Schwarzer, roter, gelber, strahlend weißer Sand – in vielen wunderschönen Farben ist er zu finden und verlockt als Urlaubsmitbringsel. Aber Vorsicht, denn Sand aus dem Urlaubsland kann am Zoll teuer werden! Zahlreiche Strände sind geschützte Naturgebiete. Zudem schwinden Strände weltweit ähnlich wie Gletscher, da Touristen jedes Jahr Tonnen von Sand mitnehmen.

Wunderschöne Souvenirs sind auch Kieselsteine, wie die auf der griechischen Insel Skiathos. Sie sind rund geschliffen, strahlend weiß und lassen das Meer magisch glitzern. Viele Besucher nehmen jedes Jahr reichlich Steine mit, was das Inselpanorama stark verändert hat. Die Regierung reagiert und verhängt Strafen von 400 bis 1.000 Euro gegen den Diebstahl der Kieselsteine.

© AdobeStock

Pelze, Leder, Elfenbein, Schlangenhaut, Schildkrötenpanzer, ...

In vielen Urlaubsländern wird der Tierschutz anders gehandhabt als bei uns. Tiere sollten nicht als Souvenirs betrachtet werden! Die Einfuhr kann mit Bußgeldern oder Strafverfahren geahndet werden. Selbst bei Pelzen und Lederwaren von nicht geschützten Arten ist Vorsicht geboten.

Es versteht sich von selbst, dass lebende Tiere natürich auch nicht ins Gepäck gehören!

Übrigens können auch Inhaltsstoffe von Hautcremes, asiatischen Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln von geschützten Arten stammen und am Zoll zu Schwierigkeiten führen.

Nicht ein- bzw. ausgeführt werden darf außerdem:

  • Elefantenleder

  • Pelzmäntel und Felle von exotischen Tieren und Wildkatzen

  • Produkte von Affen (Bushmeat)

  • Ausgestopfte Vögel

  • Kaiman- oder Schlangenleder und deren Produkte

  • Schildpatt oder Meeresschildkröten und deren Produkte

  • Orchideen, Tillandsien oder Kakteen

  • Produkte aus Muschelschalen, Muscheln oder Schneckenschalen

  • Mehr als 125 g Kaviar (Stör gilt als bedrohte Tierart)

© AdobeStock

Plagiate

Uhren, Handtaschen, Schuhe, T-Shirts und vieles mehr – die Welt der Fälschungen ist riesig. Die Verbreitung von gefälschten Markenprodukten ist illegal und kann schwer bestraft werden, besonders wenn der Verdacht besteht, dass die Produkte weiter verkauft werden sollen. Der Zoll drückt jedoch höchstwahrscheinlich ein Auge zu, wenn es nur für den persönlichen Gebrauch ist.

Antiquitäten

Bei Antiquitäten auf Urlaubsmärkten ist es äußerst wahrscheinlich, dass es sich um Fälschungen handelt. Das Mitbringen echter Antiquitäten oder Kunstwerke nach Deutschland ohne Deklaration ist strafbar. Der Besitz von illegalem "Kulturgut" kann sogar zu Gefängnisstrafen führen.  Auch bearbeitete Steine gelten als Kulturgut. Vorsicht ist auch bei Teppichen, Münzen, Säulenfragmenten, Gebäudeteilen oder Statuen geboten.

© AdobeStock

Was ist jetzt erlaubt?

Bei Reisen aus Ländern außerhalb der EU dürfen pro Person bei Flug- oder Seereisen Waren im Gesamtwert von 430 Euro nach Deutschland eingeführt werden. Für Reisende unter 16 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro.

Waren über diesem Wert müssen bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Versäumt ihr dies und werdet erwischt, droht eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung. Ihr seid verpflichtet, dem Zoll durch Quittungen und Abrechnungen nachzuweisen, dass der Wert der Waren unterhalb der Freigrenze liegt oder die betreffenden Artikel bereits bei eurer Ausreise im Besitz waren.

Die Einhaltung der Zollvorschriften ist also durchaus komplex. Auf der Reise-Seite des deutschen Zolls findet ihr umfassende Informationen zu Freimengen, Wertgrenzen, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen sowie vielem mehr.

Der Zoll bietet außerdem die praktische App "Zoll und Reise" an, so seid ihr auch unterwegs beim Souvenirkauf immer auf der sicheren Seite!

Teilen: