Das Ortseingangsschild von Bad Lobenstein., © Bodo Schackow/dpa/Archiv
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Vorläufiges Aus für Bürgermeister von Bad Lobenstein

31.08.2022

Im Fall des umstrittenen Bürgermeisters von Bad Lobenstein, Thomas Weigelt, hat das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises die Reißleine gezogen: Der parteilose Lokalpolitiker wurde vorläufig vom Dienst suspendiert, wie das Landratsamt am Mittwoch mitteilte. Hintergrund seien eine Reihe von erheblichen Verletzungen der Dienstpflichten, hieß es zur Begründung. Zuletzt war dem Bürgermeister vorgeworfen worden, einen Journalisten tätlich angegriffen zu haben. Weigelt war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Insgesamt wirft ihm das Landratsamt sechs Dienstpflichtverletzungen vor. Dazu zählen laut Mitteilung unter anderem die Diffamierung von Verfassungsorganen, die finanzielle Schädigung der Stadt Bad Lobenstein und ein körperlicher Angriff. Bei der finanziellen Schädigung der Stadt geht es um den Vorwurf, dass Weigelt zwei Mitarbeiterinnen der Kommune höhere Gehälter zugestanden hatte.

Nach der Attacke auf den Journalisten hatte der Landrat des Saale-Orla-Kreises, Thomas Fügmann (CDU), bereits den Rücktritt Weigelts gefordert. Zwischen dem Bürgermeister und einem Journalisten der «Ostthüringer Zeitung» war es Mitte August auf einem Marktfest in dem kleinen Kurort im Thüringer Schiefergebirge zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der der Journalist stürzte.

In einer kurzen Videosequenz auf Twitter ist zu sehen, wie Weigelt mit ausgestreckter Hand auf die Kamera des Reporters zugeht und diese zu fassen bekommt - dann verwackelt das Bild, die Linse zeigt in Richtung Boden. Der Reporter stürzte dabei und verletzte sich nach Angaben der «Ostthüringer Zeitung» am Ellenbogen. Weigelt erklärte, er sei von dem Journalisten «provoziert» worden.

Dem Vorfall auf dem Markt war laut dem Blatt die Recherche des Reporters zu einem Empfang des Bürgermeisters am selben Tag vorausgegangen. Dazu soll ein zur sogenannten Reichsbürgerszene gehörender Mann eingeladen gewesen sein.

Der Vorfall erregte bundesweit Aufsehen und wurde unter anderem von Medienverbänden als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet. Der Bürgermeister lehnte Rücktrittsforderungen bislang ab. Einen Abwahlantrag hatte Weigelt im Juli überstanden, weil die erforderliche Hürde von 30 Prozent Ja-Stimmen der stimmberechtigten Bad Lobensteiner nicht erreicht wurde.

Da Weigelt aufgrund der Art und Weise sowie der Summe und Schwere der Vorwürfe voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde, könne er durch die Rechtsaufsichtsbehörde bereits vor Abschluss des Verfahrens des Dienstes enthoben werden, erklärte das Landratsamt. Dabei müsse er auch eine Kürzung seiner Dienstbezüge hinnehmen.

Rechtliche Grundlage für diesen «drastischen, thüringenweit äußerst seltenen Vorgang» ist laut Landratsamt das Thüringer Disziplinargesetz. Es sieht bei Verfehlungen von Beamten, wozu auch Wahlbeamte wie Bürgermeister gehören, verschiedene Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor. «Sollten die laufenden Ermittlungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Erhebung einer Disziplinarklage führen, würde die Entscheidung über eine endgültige Entfernung von Thomas Weigelt aus dem Beamtenverhältnis am Verwaltungsgericht Meiningen fallen», so das Landratsamt.

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