Ein Raucher inhaliert eine Einweg-E-Zigarette., © Roberto Pfeil/dpa/Archivbild
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Vor Verbot Recycling von Einweg-E-Zigaretten prüfen

09.02.2023

Vor einem möglichen Verbot von Einweg-E-Zigaretten ist aus Sicht von Thüringen zunächst ein effektiver Recyclingweg zu prüfen. «Grundsätzlich stimmen wir dem Versuch zu, auf EU-Ebene das Problem von Einweg-E-Zigaretten anzupacken - wegen des verschwenderischen Umgangs mit Rohstoffen, insbesondere Lithium, in den fest eingebauten Batterien», sagte ein Sprecher des grün geführten Umweltministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Der Weg zu diesem Ziel sei jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Bayern fordert ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Mit einer Bundesratsinitiative will der Freistaat die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukte einzusetzen. Hintergrund der Initiative sei es, den wachsenden Markt an diesen Einwegprodukten auszubremsen. Nach nur einmaliger Nutzung der E-Zigaretten fielen Elektroschrott, Plastikmüll und Alt-Batterien an. Mit einer Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie könne ein Verbot in der Einwegkunststoffverbotsverordnung verankert werden.

Thüringen unterstützt laut dem Umweltministerium aber einen Änderungsantrag aus Hessen dazu. Der hessische Antrag sei offener formuliert, hieß es. Mit diesem solle die Bundesregierung aufgefordert werden, zunächst weitere Maßnahmen zu prüfen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten. Demnach sollten erst dann rechtliche Grundlagen für ein Verbot kurzlebiger Kleingeräte auf Batteriebasis geprüft werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Recycel-Fähigkeit entsprechen.

Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und enthalten Lithium-Ionen-Batterien. Nach dem Gebrauch werden sie - ebenso wie Zigarettenkippen - entweder achtlos weggeworfen oder wandern in den Restmüll. Eine Rücknahme der Einweg-E-Zigaretten mit nachfolgendem Recycling der enthaltenen Wertstoffe gibt es derzeit noch nicht - obwohl entsprechende Möglichkeiten für die Rücknahme andere Elektrogeräte wie elektrischen Zahnbürsten bereits vorhanden sind.

Der Umweltausschuss des Bundesrates wird am 16. Februar dazu beraten.

© dpa-infocom, dpa:230209-99-528428/2

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