Vor allem Marihuana unter beschlagnahmten illegalen Drogen
In den vergangenen Jahren hat die Polizei in Thüringen im Vergleich mit anderen bislang illegalen Drogen vor allem Marihuana und Haschisch sichergestellt. Das heißt aber längst nicht, dass die geplante und umstrittene Teillegalisierung von Cannabis die Polizei und die Justiz entlastet.
Rund 107 Kilogramm Marihuana wurden 2022 in Thüringen laut polizeilicher Kriminalstatistik beschlagnahmt. Dazu kamen rund 14 Kilogramm Haschisch und etwa 3900 Cannabispflanzen. Im Vergleich: Mengenmäßig kam das synthetisch hergestellte Methamphetamin (Crystal Meth) mit rund 17 Kilogramm an zweiter und Ecstasy mit 13 Kilogramm an dritter Stelle. Und auch in den Jahren 2021 und 2020 machte Marihuana den größten Anteil der sichergestellten Drogen aus. Zahlen für 2023 sind bislang nicht veröffentlicht. Die Zahlen sind allerdings nur bedingt aussagekräftig für die tatsächliche Problematik: Bei Drogendelikten gehe es in der Regel um sogenannte Kontrollkriminalität, betont das Landeskriminalamt (LKA). Dennoch macht das LKA Marihuana und Crystal als die in Thüringen dominierenden Drogen aus.
Obwohl Marihuana vor allem zusammen mit anderen aus der Cannabis-Pflanze gewonnenen Drogen einen so großen Anteil der Statistik ausmacht, würde die geplante Teillegalisierung von Cannabis wohl vorerst nicht zu einer Entlastung für Gesetzeshüter führen. So erwartet die Landespolizeidirektion zunächst keine wirkliche Veränderung für den Arbeitsalltag, sollte die Legalisierung wie geplant kommen. «Auch nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Teillegalisierung müssen Prüfungshandlungen erfolgen, welche klären, ob die innerhalb der neuen Rechtslage formulierten strafausschließenden Bedingungen erfüllt sind», hieß es dazu aus der Landespolizeidirektion. Will heißen: Polizisten müssen dann immer noch überprüfen, ob die Drogenmengen, die sie finden, über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht auch nicht von einer Arbeitsentlastung aus und sieht eher neue Aufgaben durch die Pläne auf die Polizei zukommen. Das Gesetz sieht etwa vor, dass Joints nur an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten öffentlich geraucht werden dürfen.
Auch die Justiz blickt mit großer Skepsis auf die Legalisierungspläne: «Die Rückabwicklung alter Verfahren wird zu einer Arbeitsbelastung führen, von der ich nicht weiß, wie sie gestemmt werden soll», sagte etwa der Vorsitzende des Thüringer Richterbunds Holger, Pröbstel. Er sieht wie auch der Deutsche Richterbund im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung kritisch. Demnach müssten bei einem rückwirkenden Straferlass bei Cannabis-Delikten bundesweit mehr als 100.000 Akten händisch geprüft werden.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz unter anderem die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.
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