Voigt: Landesregierung muss Haushaltsentwurf nachbessern
Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt hat die rot-rot-grüne Landesregierung dazu aufgefordert, den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 noch nicht im Kabinett zu beschließen und stattdessen grundlegend zu überarbeiten. Er sei erschüttert über den Entwurf, den die Regierung plane vorzulegen, sagte Voigt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Wir erwarten als CDU-Fraktion, dass die Ramelow-Regierung diesen Haushaltsentwurf noch einmal grundlegend nachbessert.» Er sei noch nicht «reif fürs Parlament», sagte der Oppositionsführer.
Voigt hatte sich nach eigenen Angaben am Montagabend mit Finanzministerin Heike Taubert (SPD) und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) getroffen, um über den Landesetat für das kommende Jahr zu sprechen. Das Regierungsbündnis aus Linke, SPD und Grünen hat im Parlament keine eigene Mehrheit - und war in der Vergangenheit bei Haushaltsbeschlüssen im Landtag auf die CDU angewiesen.
Das Kabinett will in einer Sitzung am Dienstag einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 mit Rekordausgaben beschließen, danach wäre der Landtag an der Reihe, der den Etat beschließen muss. Die Landesausgaben sollen den Regierungsplänen zufolge um etwa 700 Millionen Euro auf 13,7 Milliarden Euro steigen. Dafür soll eine Milliarde Euro aus den Rücklagen genommen werden, die damit aufgebraucht würde.
Voigt kritisierte, die Landesregierung würde in den kommenden Jahren ein Haushaltsloch hinterlassen. «Die Zahlen zeigen gewisserweise einen totalen finanziellen Kontrollverlust», sagte Voigt. Er erwarte mehr Verantwortungsbewusstsein für die Zukunft.
Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich wies darauf hin, dass Inflation und Tarifsteigerungen zu Mehrausgaben führten. Gerade in Krisenzeiten seien aber Investitionen in die Zukunft unerlässlich. Ihre Fraktion werde wichtige Projekte mit in die Haushaltsberatungen nehmen, sagte Rothe-Beinlich und nannte als Beispiele das Kindergartengesetz, politische Bildung, Integrationsförderung, Wärmeversorgung und die Dekarbonisierung der Landesliegenschaften.
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