Vier Jahre Haft für früheren PKK-Gebietsleiter
Ein früherer Gebietsleiter der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat ging am Freitag von Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland aus. Nach dem Ergebnis der seit Ende April vergangenen Jahres laufenden Beweisaufnahme hatte sich der 56-Jährige seit Mitte 2019 als Gebietsleiter der PKK in Sachsen, Thüringen und Nordhessen betätigt und dabei Anweisungen an Untergebene erteilt sowie Propaganda und Agitation betrieben. Im Mai 2022 wurde er festgenommen und ist seither in Untersuchungshaft.
Vor Gericht hatte er sich an 42 Verhandlungstagen nicht zu den konkreten Vorwürfen und seiner Rolle in der verbotenen Organisation geäußert. Stellung nahm er nur zu allgemeinen politischen Fragen, die ihn der PKK näher gebracht hätten. Das Gericht sah ihn jedoch aufgrund von Zeugenaussagen und Gutachten der PKK-Mitgliedschaft und -Tätigkeit als überführt an. Strafverschärfend wertete der Staatsschutzsenat dabei eine einschlägige Vorstrafe des Mannes. Er war bereits 2015 in Stuttgart wegen ähnlicher Vorwürfe vom Oberlandesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte nicht lange nach seiner Haftentlassung 2018 neue Kontakte zu PKK-Gesinnungsgenossen geknüpft.
Im Strafmaß lag das Gericht hinter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte stattdessen auf einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kurden sind eine große Minderheit in der Türkei. Viele von ihnen werfen dem Staat Unterdrückung vor. Die PKK, die in Deutschland seit 1993 verboten ist, und der türkische Staat bekämpfen sich seit Jahrzehnten. Bei Anschlägen wurden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.
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