Eine junge Frau hält ein Smartphone in der Hand., © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild
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Viele Thüringer tappen in Kostenfalle: Hoher Beratungsbedarf

13.03.2022

Ob teure Flirtplattformen, nicht gelieferte Onlinebestellungen oder Schreiben von Inkassounternehmen - Thüringer Verbraucher geraten immer wieder in Kostenfallen. Der Beratungsbedarf sei hoch, mit der intensiveren Internetnutzung in der Corona-Pandemie habe sich das Problem noch verstärkt, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, Ralph Walther, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Das ist unser tägliches Geschäft.»

Viele oft verzweifelte Verbraucher, die mit hohen Geldforderungen oder finanziellen Verlusten konfrontiert seien, suchten Hilfe. «Kostenfallen haben bei unseren Beratungen einen Anteil von 30 bis 40 Prozent. Leider kommen viele Verbraucher erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist», sagte Walther. Gestiegen sei in den vergangenen Monaten auch der Beratungsanteil wegen explodierter Energiekosten und Klauseln in Lieferverträgen - inzwischen liege er bei 17 Prozent statt drei Prozent wie noch vor einem Jahr.

Kostenfallen und wie sie umschifft werden können seien auch Thema des diesjährigen Weltverbrauchertags am 15. März. Die Verbraucherzentrale Thüringen biete dazu unter anderem Online-Seminare an.

Im Beratungsgeschäft spielen laut Walther nicht selten hohe Forderungen von Inkassounternehmen eine Rolle, weil eher beiläufig beim Internetsurfen, bei Online-Spielen oder bei Telefonkontakten vermeintlich Verträge zustande gekommen seien. «Die Leute werden manchmal heftig unter Druck gesetzt zu zahlen», sagte der Verbraucherschützer. «Dagegen kann man sich gut wehren, wenn man die Beratungsangebote nutzt.»

Thüringens Verbraucherschutzminister Dirk Adams (Grüne) verwies auf einige Verbesserungen im Verbraucherschutz, die in jüngster Zeit erreicht wurden. Es gebe in diesem Jahr einige Gesetzesänderungen, um die Verbraucher vor unfairem Anbieterverhalten zu schützen. Das gelte unter anderem für Kaufverträge.

Für Verträge, die ab dem 1. Januar geschlossen wurden, gelte eine verlängerte Beweislastumkehr von einem Jahr statt einem halben Jahr. In dieser Zeit gelte die Vermutung, dass es sich bei einem Fehler in der Ware um einen Sach- oder Herstellungsmangel handelt. Es könnten somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

Neu sei auch, dass Laufzeitverträge nicht mehr drei Monate vorab gekündigt werden müssen, wenn sie sich nicht um ein Jahr verlängern sollen. Seit diesem März gelte eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dem 1. Juli müsste auf der Homepage von Anbietern zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden. «Das ist eine große Erleichterung für Verbraucher», sagte Walther.

Laut Adams kommt im Mai eine Verpflichtung für Online-Marktplätze sowie Vergleichsportale, Kunden über die wesentlichen Kriterien für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten zu informieren. Verbesserungen solle es zudem für die Verbraucher bei Haustürgeschäften geben.

Laut Adams ist die Finanzierung der Verbraucherzentrale in Thüringen gesichert. «Wir müssen nicht kürzen. Aber wir können wegen der vom Landtag beschlossenen globalen Minderausgabe leider auch nicht aufstocken. Eigentlich waren mehr Stellen in der Rechtsberatung geplant», sagte der Minister.

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