Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe., © Uli Deck/dpa/Symbolbild
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Verurteilung eines Weimarer Turntrainers rechtskräftig

25.01.2023

Die Verurteilung eines früheren Weimarer Turntrainers wegen Sexualdelikten ist rechtskräftig. Eine Revision wurde verworfen, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Landgericht Erfurt hatte den ehemaligen Turntrainer im März wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen schuldig gesprochen - teils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, teils in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften. Insgesamt wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Wie das Gericht feststellte, hatte der Turntrainer ab dem Jahr 2007 Mädchen ab zwölf Jahren betreut. «An zehn dieser Mädchen, die teilweise unter 14 Jahre alt waren, nahm er im Zeitraum zwischen August 2008 und November 2015 sexuelle Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr vor», teilte der BGH mit.

Der Mann war bereits 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen für schuldig befunden und zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber später teilweise aufgehoben - unter anderem mit der Begründung, dass der Mann nicht ausreichend von den Richtern belehrt worden sei.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-349690/2

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