Vertrauliche Spurensicherung: Start 2024 wahrscheinlich
In Thüringen soll für Opfer von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung voraussichtlich ab Anfang 2024 die sogenannte vertrauliche Spurensicherung zur späteren Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land, den Krankenkassen und dem Universitätsklinikum Jena sei inhaltlich nun ausverhandelt, teilten die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler und die Krankenkasse Barmer übereinstimmend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Details seien nun geklärt, sagte ein Barmer-Sprecher. Das Rechtsmedizinische Institut des Universitätsklinikums Jena solle die vertrauliche Spurensicherung übernehmen. «Eine Ausweitung auf weitere Thüringer Kliniken ist angedacht.»
Die Grundidee der vertrauliche Spurensicherung: Opfer von sexueller Gewalt, die nicht direkt zur Polizei gehen wollen, wenden sich vertraulich an einen Arzt, zunächst am Universitätsklinikum. Dieser dokumentiert beziehungsweise sichert dann bei den Betroffenen zum Beispiel Würge- oder Kratzspuren, aber auch Spuren von Körperflüssigkeiten. Wenn das Opfer nicht möchte, dass diese Erkenntnisse direkt den Strafverfolgern zugeleitet werden, werden sie archiviert - und zwar so, dass diese Spuren auch nach Jahren noch einer Person zugeordnet werden können. Insbesondere bei Fällen von Partnerschaftsgewalt kommt es immer wieder vor, dass die Opfer den Täter oder die Täterin erst Monate oder gar Jahre nach dem Übergriff anzeigen wollen.
Jahrelange Verhandlungen
Thüringen ist nach Angaben der Barmer das einzige Bundesland, in dem es die Möglichkeit zu einer vertraulichen Spurensicherung derzeit noch nicht gibt. Geplant war die Einführung im Freistaat eigentlich schon für 2020, das Land hatte dafür Geld zur Verfügung gestellt. Ebenfalls 2020 wurde das Verfahren vom Bundesgesetzgeber in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, womit den gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung übertragen wurde. Seitdem wurde in Thüringen verhandelt.
«Bei uns ist der Knackpunkt, dass die Krankenkassen eine Refinanzierung wollen, wenn ein Opfer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Strafanzeige stellt», hatte Ohler kurz vor der Einigung mit den Kassen gesagt. Dies sei jedoch derzeit gesetzlich gar nicht möglich. Nun solle es eine Zusatzvereinbarung geben für den Fall, dass es zu einer bundesgesetzlichen Änderung kommt.
Nach Angaben von Ohler übernimmt das Land - sollte die vorliegende Vereinbarung final unterzeichnet werden - die Kosten für die Bereitschaftszeiten der medizinischen Fachkräfte des Universitätsklinikums in Höhe von etwa 150.000 Euro jährlich. Die Kassen zahlen eine Fallpauschale pro Spurensicherung von 439 Euro.
Krankenkasse für weitere Anlaufstellen
Die Landesgeschäftsführerin der Barmer, Birgit Dziuk, sagte, für die Betroffenen von sexuellen Übergriffen sei es wichtig, dass die vertrauliche Spurensicherung in Zukunft nicht nur in Jena möglich sei. «Im nächsten Schritt muss sich der Freistaat hierbei noch breiter aufstellen und weitere Anlaufstellen schaffen.» Diese Menschen zu unterstützen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
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