Vertrauen und Fairness: AfD kämpft um Ausschussvorsitze
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Vertrauen und Fairness: AfD kämpft um Ausschussvorsitze

20.03.2024

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD-Fraktion ein Recht auf Vorsitzende in Bundestagsausschüssen hat und ob ihre Abgeordneten von einem solchen Amt abgewählt werden dürfen. Zum ersten Mal befasste sich das höchste deutsche Gericht nach Auskunft von Vizepräsidentin Doris König am Mittwoch mit Fragen der Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Hintergrund sind zwei Klagen der AfD-Fraktion. In der Verhandlung in Karlsruhe ging es viel um Fairness, Vertrauen und die Frage, welchen Hut ein Politiker wann aufhat - und ob das für jeden und jede erkennbar ist.

In den Ausschüssen beraten Abgeordnete aus dem Bundestag Fachthemen und bereiten Beschlüsse vor. Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt.

AfD-Kandidaten fielen durch - «Bruch einer jahrzehntelangen Parlamentspraxis»

Gibt es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren so die Ausschüsse für Inneres, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit gefallen.

Üblicherweise benennen die Fraktionen den Vorsitz – doch wegen Widerspruchs wurde gewählt. In den drei Ausschüssen verfehlten die AfD-Kandidaten bei zwei Durchläufen die Mehrheit. Die Fraktion moniere daher den «Bruch einer jahrzehntelangen Parlamentspraxis» und einen Verstoß ihrer Rechte auf Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz, sagte König. Es gehe ihr um eine faire und loyale Anwendung der Bundestags-Geschäftsordnung. Dort ist geregelt, dass Ausschüsse ihre Vorsitzenden «bestimmen». (Az. 2 BvE 10/21)

Die Antragsgegner - der Bundestag, dessen Präsidentin und die betroffenen Ausschüsse - sind König zufolge hingegen der Auffassung, die AfD-Fraktion habe keinen Anspruch auf unmittelbare Entsendung eines Ausschussvorsitzenden. Auch die Möglichkeit zur Abwahl eines Vorsitzenden sei durch das Demokratieprinzip unmittelbar geboten.

Beispiellose Abwahl von AfD-Politiker als Ausschussvorsitzender

Bei der Abwahl geht es um die zweite Klage zur Abwahl Stephan Brandners als Vorsitzender des Rechtsausschusses, die mitverhandelt wird (Az. 2 BvE 1/20). Der AfD-Politiker war 2019 nach Eklats abberufen worden – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.

Brandner hatte zum Beispiel die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg auf dem Kurznachrichtendienst Twitter (heute: X) mit der Bemerkung «Judaslohn» kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und Verletzten löste er Empörung aus.

Das Gericht hatte in beiden Fällen Eilanträge abgelehnt, aber betont, Rechte der AfD könnten verletzt sein. Daher wurde nun verhandelt. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Eine Frage von Fingerspitzengefühl und Hüten

«Die Ausschussvorsitzenden genießen ein besonderes Vertrauen der Fraktionen», sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner in der Verhandlung. Sie sollten bei Konflikten vermitteln, aber keine Parteipolitik machen. Daher sei es wichtig, dass es qualifizierte Personen seien. FDP-Politiker Stephan Thomae sagte, das Amt sei typisch für Abgeordnete mit viel Erfahrung im Bundestag, nicht typischerweise aber ein Oppositionsinstrument.

Irene Mihalic von den Grünen betonte, die Vorsitzenden verträten nach außen den Ausschuss als Ganzes und nicht die Politik einer bestimmten Fraktion. Wer in dieser Funktion etwa von Verbänden eingeladen werde, dürfe sich nicht einen anderen Hut aufsetzen. Thomae sagte, dass es viel Fingerspitzengefühl brauche, um die Rollen als Parteipolitiker und Ausschussvorsitzender zu trennen. Man werde nicht zum «politischen Neutrum», dürfe aber nicht zu sehr polarisieren. Den Aussagen zufolge war Brandner das nicht gelungen.

Politiker wie auch der Senat äußerten Zweifel, ob in der Öffentlichkeit die Trennung der Rollen immer nachvollziehbar sei - wenn etwa Fernsehsender nur die Parteizugehörigkeit einblenden. Der Bevollmächtigte der AfD, Prof. Michael Elicker, verwies auf die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Deren Prominenz sei kaum zu übertreffen - und diese habe sie seines Erachtens nur dank ihrer Position.

Strack-Zimmermanns «Fäkalsprache» und Kubickis «Kanalratte»

Brandner sagte, Strack-Zimmermann äußere sich mit «Fäkalsprache» und pöbele rum. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki habe sogar ohne Folgen einen ausländischen Politiker als Ratte beleidigt. Der FDP-Politiker hatte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als «Kanalratte» bezeichnet. Auch sei das Thema persönliche Qualifikation der Ausschussvorsitzenden außer bei den AfD-Kandidaten nie Thema gewesen, sagte Brandner.

Wenn er hingegen persönlich angegriffen werden, müsse er sich verteidigen können. Seinen Twitter-Account nutze er rein als AfD-Abgeordneter. Dort habe es nie einen Verweis auf den Ausschussvorsitz gegeben, sagte er. Die Bevollmächtigte der Gegenseite, Prof. Sophie Schönberger, sagte später, das stimme nicht; es gebe einen entsprechenden Screenshot.

Weiter sagte Brandner, die AfD-Fraktion sei durch die Nichtwahl von Runden der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und den Ausschussvorsitzenden ausgeschlossen. Protokolle davon bekomme sie nur auf Anfrage, erklärte Brandner.

Elicker sagte, die AfD wolle zumindest die gleichen Rechte wie die Linke und bezog sich auf Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Nach der Selbstauflösung der Linksfraktion war debattiert worden, ob sie im Amt bleiben kann. Bas erklärte im Januar, nach der Geschäftsordnung des Bundestags würden die Mitglieder des Präsidiums «für die Dauer der Wahlperiode» gewählt. «Diese Formulierung schließt eine Abwahl aus.»

Weiter sagte Elicker, es gehe auch um Minderheitenrechte, die der Opposition zur Verfügung stehen müssten, «um eine Demokratie zum Laufen zu bringen». Schönberger entgegnete, die politischen Verhältnisse seien durch die Abgeordneten in den Ausschüssen abgebildet, das geschehe nicht durch die Vorsitze. Wahl und Abwahl seien ein urdemokratischer Vorgang. Der AfD gehe es um die Darstellung in der Öffentlichkeit.

Nicht der einzige Konflikt

Es ist nicht der einzige Konflikt um hohe Ämter im Bundestag, den die AfD mit den anderen Fraktionen am Verfassungsgericht austrägt. Diese hatten allen AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten die Mehrheit für einen der Stellvertreterposten im Bundestagspräsidium verweigert. Hier entschied das Gericht 2022, dass das Recht zur gleichberechtigten Berücksichtigung unter dem Vorbehalt der Wahl durch die übrigen Abgeordneten steht.

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