Die Angeklagten sitzen mit ihren Verteidigern im Verhandlungssaal., © Bodo Schackow/dpa/Archivbild
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Verteidiger fordert Ende des «Knockout 51»-Prozesses

28.08.2023

Im Thüringer Prozess um die rechtsextreme «Knockout 51»-Gruppe hat der Verteidiger des Hauptangeklagten das Ende des Verfahrens gegen seinen Mandanten gefordert. Der Generalbundesanwalt habe das Recht des 25-Jährigen auf ein faires Verfahren verletzt, sagte der Anwalt am Montag in Jena bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Thüringer Oberlandesgericht. Das sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Vertreter des Generalbundesanwalts wies den Vorwurf zurück. Der entsprechende Antrag «entbehrt jeglicher Grundlage», sagte er.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters der zuständigen Staatsschutzkammer wird das Gericht in den nächsten Tagen über den Antrag entscheiden.

In dem Verfahren wirft der Generalbundesanwalt vier Thüringer Rechtsextremisten im Alter zwischen 21 und 25 Jahren vor, schwerste Straftaten vorbereitet zu haben. Nach den Ermittlungen waren sie alle Mitglieder der in Eisenach angesiedelten, rechtsextremen Kampfsportgruppe «Knockout 51». «Spätestens ab April 2021 war die Vereinigung «Knockout 51» neben der Begehung von Körperverletzungen auch auf die Tötung von Angreifern aus dem linksextremen Lager ausgerichtet», hatte der Vertreter des Generalbundesanwalts bei der Verlesung der Anklage gesagt. Zum Prozessauftakt hatten alle Angeklagten geschwiegen.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten argumentierte, sein Mandant sei gezwungen worden, im vor wenigen Monaten beendeten Prozess gegen die Linksextremistin Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Dabei sei dem Mann sein ihm eigentlich zustehendes Aussageverweigerungsrecht vorenthalten worden. Die von ihm dann während dieses Prozesses zu «Knockout 51» gemachten Angaben hätten schließlich zur Anklage des Generalbundesanwalts gegen ihn beigetragen. Das sei ein Verstoß gegen elementare Rechtsgrundsätze, sagte der Anwalt.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts widersprach. Die Angaben des Hauptangeklagten in dem Prozess in Dresden hätten keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen ihn gehabt.

Der Prozess gegen die vier Rechtsextremisten soll Mitte September fortgesetzt werden. Dann sind in diesem Verfahren das erste Mal Zeugen für die öffentliche Hauptverhandlung geladen.

© dpa-infocom, dpa:230828-99-986504/4

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