Besucher stehen auf der Aussichtsterrasse des Main Towers, der auch die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) beherbergt., © Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild
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Verstoß gegen Meldevorschrift: Helaba muss Millionen zahlen

10.02.2023

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) wegen Verstoßes gegen Meldevorschriften eine sogenannte Verwaltungssanktion in Millionenhöhe verhängt. Der Betrag von rund 6,8 Millionen Euro sei festgesetzt worden, weil die Bank falsch berechnete risikogewichtete Aktiva gemeldet habe, teilte die EZB am Freitag mit. Risikogewichtete Aktiva sind ein Maß für die Risiken, die eine Bank in ihren Büchern hat. Sie dienen den Banken als Berechnungsgrundlage für ihren Kapitalbedarf.

Im Jahr 2020 habe die Helaba drei Quartale in Folge zu niedrige risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko ausgewiesen, hieß es von der EZB. Bei der Verwendung interner Modelle habe sie sich bewusst dazu entschieden, die erhöhten Schwankungen an den Finanzmärkten während des Ausbruchs der Corona-Pandemie außer Acht zu lassen. «Die Bank hat der EZB wissentlich falsch berechnete Zahlen gemeldet und damit verhindert, dass die EZB einen umfassenden Überblick über ihr Risikoprofil hat», hieß es von der Notenbank.

Die Helaba teilte mit, für den Millionenbetrag im Jahresabschluss 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet zu haben. Man habe in den Modellen Anpassungen vorgenommen, um die Risiken besser abzubilden und somit die Bank in der Phase hoher Kursschwankungen an den Finanzmärkten besser steuern zu können. Man sei davon ausgegangen, dass das Vorgehen «zulässig und nicht genehmigungspflichtig» war. «Ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Verpflichtungen war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt», hieß es von dem Finanzinstitut.

© dpa-infocom, dpa:230210-99-552748/2

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