Thüringer Verfassungsgerichtshof, Thüringer Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht Weimar., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
  • Nachrichten

Verlegung von Thälmann-Gedenkveranstaltung rechtswidrig

16.01.2023

Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Verlegung der Gedenkveranstaltung am 17. August 2019 aus Anlass des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns von der Gedenkstätte Buchenwald an den Buchenwaldplatz in Weimar als rechtswidrig eingestuft. Die Stadt Weimar hatte den neuen Ort für die Kundgebung der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und des Internationalistischen Bündnisses festgelegt, da sie «eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer sowohl des nationalsozialistischen Regimes als auch des Stalinismus» befürchtete, hieß es in der Erklärung des Gerichts.

Die Auflagen der Stadt seien nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet hätte, entschied das Gericht. Dafür hätten aber konkrete Hinweise gefehlt. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass die Gedenkstätte bewusst nicht nur als Grabstätte oder Friedhof, sondern auch als Ort öffentlicher Begegnung und öffentlichen Gedenkens konzipiert worden sei.

Ernst Thälmann war ein deutscher Politiker der Weimarer Republik. Bis zu seiner Verhaftung im Jahr 1933 war er Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Thälmann wurde am 18. August 1944 im Konzentrationslager Buchenwald erschossen.

© dpa-infocom, dpa:230116-99-241725/2

Teilen: