Verhandlung zur Besetzung der Verfassungsschutzkontrolle
Das Scheitern von AfD-Abgeordneten bei der Besetzung des Verfassungsschutz-Kontrollgremiums im Landtag beschäftigt Thüringens Verfassungsrichter. Eine Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag werde am 11. Januar verhandelt, teilte Thüringens höchstes Gericht am Montag in Weimar mit. Die AfD-Fraktion sehe sich wegen der Nichtwahl ihrer Kandidaten für die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission in ihren Rechten verletzt. Es gehe dabei vor allem um ihre Chancengleichheit, so das Gericht.
Erst vor wenigen Tagen hat der Thüringer Landtag die Regeln für die Besetzung der Landtagskommission zur Verfassungsschutzkontrolle geändert. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist derzeit nicht komplett besetzt - weil die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten in vielen Wahlgängen keine Mehrheit im Landtag fanden. In Thüringen wird die AfD wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet.
Mit der vorgenommenen Regeländerung nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen soll künftig eine Blockade der Kommission verhindert werden. Bisher werden die fünf Mitglieder der Verfassungsschutzkontrolle nach der Stärke der Landtagsfraktionen besetzt, künftig soll neben der Regierungskoalition die Opposition angemessen vertreten sein. Damit müssen Abgeordnete einzelner Fraktionen nicht mehr zwingend dem Kontrollgremium angehören.
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