Verhandlung über Entlassung von Manager verschoben
Die Berufungsverhandlung über die Entlassung des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma muss wegen Krankheit verschoben werden. Der Termin ist vom 21. März auf den 24. April verlegt worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) in Jena am Dienstag mit.
In dem Rechtsstreit geht es um die fristlose Entlassung des ehemaligen Chefs der Arbeiterwohlfahrt-Tochterfirma AJS gGmbH. Die Spitze des Unternehmens war 2020 wegen überzogener Gehälter in die Kritik geraten. Der Manager wurde letztlich fristlos entlassen.
Der Ex-Geschäftsführer wehrte sich dagegen und machte laut OLG auch «Vergütungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe geltend». Seine Klage hatte das Landgericht Erfurt in der Vorinstanz als unzulässig abgewiesen. Vor dem OLG will der Manager laut Gericht weiterhin die Unwirksamkeit seiner Kündigung festgestellt wissen sowie «seine behaupteten Vergütungsansprüche durchsetzen».
© dpa-infocom, dpa:220315-99-525325/2