Romy Arnold vom Netzwerk der Thüringer Bürgerbündnisse gegen Rechtsextremismus., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Verein: Ukraine-Demos könnten Rechtsextreme anziehen

02.03.2022

Auch Rechtsextreme könnten sich nach Einschätzung der Mobilen Beratung in Thüringen (Mobit) von Solidaritätskundgebungen für die Ukraine angezogen fühlen. Zwei in Thüringen sehr aktive Akteure der Szene - die Parteien «Neue Stärke» und «III. Weg» - hätten sich klar auf die Seite der Ukraine gestellt, sagte Projektleiterin Romy Arnold der Deutschen Presse-Agentur. «Die Gefahr, dass sich diese Akteure den Friedensdemos in Solidarität mit der Ukraine anschließen, ist also schon da.»

Gerade beim «III. Weg» seien Verbindungen mit dem nationalistischen Asow-Regiment in der Ukraine bekannt, berichtete Arnold. «Asow-Vertreter waren zum Beispiel bei einer Veranstaltung des «III. Wegs» in Kirchheim.» Zudem teilten bekannte Thüringer Rechtsextreme wie Tommy Frenck Aufrufe, sich dem bewaffneten Kampf in der Ukraine anzuschließen. Die Partei «Neue Stärke», die ihren Ursprung in Erfurt hat, veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Solidaritätsbekundung mit der Ukraine.

Um zu verhindern, dass derartige Akteure die Kundgebungen für sich vereinnahmen, hat Mobit-Projektleiterin Arnold mehrere Vorschläge: «Da es sich ja um angemeldete Demos handelt, können sich die Veranstalter im Vorfeld positionieren und klarmachen, dass Rechtsextreme nicht erwünscht sind.» Außerdem sei es möglich, mit Hilfe der Ordner und der Polizei Menschen von der Versammlung auszuschließen, die etwa mit Verschwörungstheorien auffallen. Auf den Demos selbst wiederum könne man auf einschlägige Parteisymbole achten.

Auf Twitter wies Mobit in dem Zusammenhang auch auf das Symbol des Asow-Regiments hin: eine schwarze Wolfsangel auf blau-weißem Grund. Die Wolfsangel, eine Art durchgestrichenes «Z», war laut Verfassungsschutz unter anderem Erkennungszeichen der im Jahr 1982 verbotenen Jugendorganisation «Junge Front» und wurde auch von der Hitlerjugend genutzt. Ihre Verwendung in Verbindung mit einer verbotenen Organisation ist in Deutschland strafbar.

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