Verbraucherschützer sehen Nachholbedarf bei Mehrwegpflicht
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Verbraucherschützer sehen Nachholbedarf bei Mehrwegpflicht

04.11.2023

Die Thüringer Gastronomie setzt nach Ansicht der Verbraucherzentrale die seit Jahresbeginn geltende Mehrwegpflicht für Mitnehmangebote nur zögerlich um. Hier gebe es noch großen Nachholbedarf, teilte die Verbraucherzentrale nach einem Marktcheck bei 73 Gastronomiebetrieben im Freistaat mit. Zugleich müssten die zuständigen kommunalen Behörden die Einhaltung des Gesetzes besser kontrollieren und durchsetzen.

Seit diesem Januar müssen für Essen und Trinken zum Mitnehmen passende Mehrweg-Alternativen angeboten werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, mit weniger Einwegverpackungen die großen Abfallmengen in Deutschland zu reduzieren. Große Betriebe sind demnach verpflichtet, eigene Mehrwegalternativen bereitzustellen. Tatsächlich hätten dies aber nur knapp die Hälfte der überprüften größeren Betriebe getan, erklärten die Verbraucherschützer.

Für kleinere Anbieter reicht es aus, die mitgebrachten Gefäße ihrer Kundschaft zu befüllen. Außerdem müssen alle Unternehmen etwa durch Plakate oder Aufsteller darauf hinweisen, dass ihre Lebensmittel in Mehrweggefäßen ausgegeben werden. Dieser Hinweispflicht seien nur 14 der 73 überprüften Betriebe nachgekommen, hieß es.

In zwei Betrieben hätten zudem die Mehrwegverpackungen nicht ausgeliehen werden können, sondern seien nur zum Kauf angeboten worden. Das verstoße gegen das Gesetz, hieß es. Essen und Getränke in Mehrweg dürfe nicht zu schlechteren Bedingungen als in Einwegverpackungen ausgegeben werden.

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