Verband sieht Rechte durch Naturmonument verletzt
Hessische Waldbesitzer, Jäger und Landwirte sehen durch die geplante Ausweisung des innerdeutschen Grenzstreifens «Grünes Band» als Naturmonument ihre Rechte verletzt. Dass 8250 Hektar Wald und landwirtschaftliche Fläche per Gesetz ein Nationales Naturmonument werden sollen, sei maßlos und naturschutzfachlich nicht zu begründen, erklärte der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Prinz zu Waldeck, am Montag in Wiesbaden.
Der größte Teil der Waldflächen seien nachhaltig genutzte Wirtschaftswälder, für die bisher keine besondere naturschutzfachliche Schutzbedürftigkeit nachgewiesen worden sei. Der Waldbesitzerverband startete im Dezember eine Online-Petition unter dem Motto «Grünes Band, ja! Aber so Nicht!». Zu den Unterstützern zählen unter anderem der Hessische Bauernverband und der Landesjagdverband. Bis 9. Januar gab es für die Initiative mehrere Tausend Unterzeichner.
Der Naturschutzbund Hessen (Nabu) wies die Kritik deutlich zurück. Der Schutz des «Grünen Bandes» als Nationales Naturmonument sei ein großer Gewinn für Hessen, erklärte Landeschef Gerhard Eppler. Wenn Natur nur dort geschützt würde, wo es kein privates oder kommunales Eigentum gibt, bliebe nicht viel Fläche übrig, wo seltene Arten leben könnten. Auch die Grünen-Regierungsfraktion betonte, das «Grüne Band» sei ein echter Gewinn für Mensch, Natur, Tourismus und Erinnerungskultur.
Das «Grüne Band» soll in Hessen nach dem Willen der Landesregierung per Gesetz ein Nationales Naturmonument werden. In Hessen erstreckt sich das Gebiet mit zahlreichen Biotopen entlang der Landesgrenze zu Thüringen auf 260 Kilometern. In Thüringen ist das «Grüne Band» seit 2018, in Sachsen-Anhalt seit 2019 Nationales Naturmonument. Vielerorts sind der Kolonnenweg sowie die Wachtürme der DDR-Grenzposten noch erhalten.
Das geplante Gesetz schränke die Rechte der Grundstückseigentümer, die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen sowie die Jagd massiv ein, mahnte der Waldbesitzerverband. Er forderte unter anderem, die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Flächen durch Gutachten nachweisen zu lassen. Die Jagdausübung müsse im gesamten «Grünen Band» uneingeschränkt möglich sein. Auch die Oppositionsfraktionen von FDP und AfD kritisierten die Pläne der Landesregierung.
Links
© dpa-infocom, dpa:230109-99-155504/3