Verband: Auch Impfpflicht für Gesundheitspersonal überdenken
Nach dem Aus für eine allgemeine Corona-Impfpflicht sieht die Landeskrankenhausgesellschaft auch hinter der Teilimpfpflicht für Klinik- und weiteres Gesundheitspersonal ein Fragezeichen. «Aus unserer Sicht müsste der Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch einmal überdacht werden», sagte Geschäftsführer Rainer Poniewaß der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht haben sich aus seiner Sicht auch die Voraussetzungen für die Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen geändert. Diese sei ja eigentlich im Vorgriff auf die allgemeine Regelung beschlossen worden. Die Lobby-Organisation der Krankenhausbetreiber hatte sich stets für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ausgesprochen.
Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt seit Mitte März. Die Einrichtungen müssen ungeimpftes Personal den Gesundheitsämtern melden. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern und als schärfste Maßnahme mit Beschäftigungsverbot rechnen. Die Einrichtungen dürfen auch keine Neueinstellungen Ungeimpfter vornehmen.
Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland war am Donnerstag im Bundestag geplatzt. Ein Kompromissentwurf für eine Pflicht zunächst ab 60 Jahren fiel durch. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte für eine Impfpflicht als Vorsorge für den Herbst seit mehreren Monaten geworben. Die Ampel-Koalition brachte aber wegen Meinungsverschiedenheiten keinen Regierungsentwurf ein. Auch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte sich enttäuscht über das Scheitern gezeigt.
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