Eine Frau arbeitet im Homeoffice., © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Urteil zum Dauerstreit um Überstundenbezahlung erwartet

03.05.2022

Mit der Bezahlung von Überstunden, die täglich zehntausendfach in Deutschland geleistet werden, beschäftigt sich am Mittwoch (9.45 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dabei geht es um die Frage, ob Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Bezahlung von Mehrarbeit bei Streit künftig leichter vor Gericht durchsetzen können. Hintergrund ist das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, nach dem Arbeitgeber verpflichtet sind, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Der Kläger aus Niedersachsen argumentiert, dass die technische Erfassung seiner Arbeitszeit ausreiche, um Überstunden zu dokumentieren. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitnehmer jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört neben der Dokumentation von Zeit und Art der Arbeit unter andrem auch, ob Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurden.

Im konkreten Fall geht es um die Klage eines Auslieferungsfahrers, der für ein Einzelhandelsunternehmen unterwegs war. Seine Arbeitszeiten wurden technisch festgehalten, wobei der Mann keine Möglichkeit hatte, Pausen zu erfassen. Er gab an, keine Pausen gemacht zu haben und verlangte für die Zeit eine Überstundenvergütung.

© dpa-infocom, dpa:220503-99-143322/2

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