Urteil über Zulässigkeit von AfD-Volksbegehren im September
Thüringens Verfassungsrichter wollen über die Zulässigkeit eines von AfD-Mitgliedern geplanten Volksbegehrens für eine «Anti-Impfzwang-Initiative» im Herbst entscheiden. Für die Verkündung sei der 27. September vorgesehen, teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts am Mittwoch in Weimar mit. Thüringens höchstes Gericht hatte sich zuvor in einer mündlichen Verhandlung mit den verschiedenen rechtlichen Positionen in dem Fall auseinandergesetzt.
Angerufen wurde das Verfassungsgericht von der Thüringer Landesregierung. Sie vertritt die Meinung, das Volksbegehren sei nicht rechtens, weil es sich um Bundesregelungen bei den Impfpflichten handele. Der AfD geht es letztlich um ein Verbot eines direkten und indirekten Impfzwangs in der Landesverfassung.
Initiatoren des Volksbegehrens sind eine ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete sowie der Landtagsabgeordnete und Co-Vorsitzende der Partei, Stefan Möller. Sie hatten die Zulassung des Volksbegehrens beim Landtagspräsidium beantragt.
Verfassungsänderungen in Thüringen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag.
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