Untersuchungsausschuss: Lehmann wirft Opposition «Show» vor
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Untersuchungsausschuss: Lehmann wirft Opposition «Show» vor

28.04.2023

Die SPD-Politikerin Diana Lehmann hat der CDU-Fraktion vorgeworfen, in der Diskussion um die Personalpolitik der Landesregierung ein «Spektakel» zu veranstalten. «Instrumentalisieren sich nicht auch noch den Untersuchungsausschuss für die Show, die Sie in den letzten Wochen hier abgezogen haben», warnte sie am Freitag im Thüringer Landtag. Die CDU-Fraktion versuche, mit einer «Scheibchentaktik» das Thema möglichst lange in der Öffentlichkeit zu halten. Rot-Rot-Grün wolle bei dem Thema keine Verzögerungen mehr. Man habe keine Zweifel, dass die Landesregierung ordentlich gearbeitet habe.

Hintergrund ist ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes, in dem der Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen werden. Auf Antrag von CDU und FDP soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, um mögliche Verfehlungen und Versäumnisse der Landesregierung aufzuklären.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, reagierte empört auf Lehmanns Vorwürfe. «Wir als Opposition haben die staatspolitische Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren», sagte Bühl.

Der CDU-Abgeordnete Stefan Schard machte klar, dass unter anderem auch geklärt werden müsse, wer für die kritisierten Einstellungen verantwortlich ist und wie mit möglicherweise zu viel bezahlter Besoldung umgegangen werde. Auch über Konsequenzen müsse man sprechen - etwa zivilrechtliche.

Die Thüringer Landesregierung steht wegen des Rechnungshofberichts seit Monaten massiv in der Kritik. Die Prüfer werfen ihr unter anderem vor, dass bei der Einstellung etwa von Staatssekretären die Bestenauslese nicht beachtet und Dokumentationspflichten verletzt worden seien. Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hatte einige Versäumnisse eingeräumt - etwa bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten. Zugleich betonte er mehrfach, dass die Landesregierung zu den Einstellungen eine andere Rechtsauffassung vertrete als der Rechnungshof.

© dpa-infocom, dpa:230428-99-486644/2

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