Ukraine-Flüchtlinge: Weitere Hilfen für Kommunen
Der Thüringer Landtag hat weitere Hilfen für die Kommunen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge beschlossen. Dem Beschluss nach bekommen die Kommunen im laufenden Jahr 30 Millionen Euro als Abschlagszahlung vom Land, wie die SPD-Haushaltspolitikerin Janine Merz am Freitag in Erfurt im Landtag sagte. Dieses Geld soll ihnen im Vorgriff auf Zahlungen gewährt werden, mit denen sie 2025 rechnen können. Die Vorauszahlungen aus 2024 werden dann mit dem sich ergebenden Erstattungsanspruch im Jahr 2025 verrechnet.
Für das Gesetz, das diese Finanzhilfen gewährt, stimmten die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün und CDU. Die Abgeordneten von AfD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung über diese Regelungen.
Unmittelbar vor der Abstimmung über den Gesetzestext hatte sich im Landtag eine hitzige Debatte darüber entsponnen, ob ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland weiterhin sofort Anspruch auf Bürgergeld haben sollten, das höher liegt als die Leistungen, die andere Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die CDU will diese Praxis beenden. Es werde in der Bevölkerung zunehmend kritisch gesehen, dass Ukrainer die gleichen Sozialleistungen bekämen wie Menschen, die lange Zeit in die deutschen Sozialkassen eingezahlt hätten, sagte der CDU-Migrationspolitiker Stefan Schard. Zudem verhindere der vergleichsweise hohe Bürgergeld-Anspruch, dass Ukrainer sich um Jobs bemühten.
Die Grüne-Abgeordnete Madeleine Henfling wies dies zurück. Schard und die CDU führten eine von Vorurteilen geleitete Diskussion und benutzten dabei Argumente, die auch von der AfD stammen könnten, sagte sie. «Sie hetzen hier in einer Art und Weise gegen eine Gruppe von Menschen, die ich hochproblematisch finde», sagte Henfling. Statt Ukrainer zu verurteilen, müssten die Hürden abgebaut werden, die sie daran hinderten, Jobs anzunehmen. Beispielsweise dauere die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland noch immer viel zu lange.
Zur Frage, ob ukrainische Kriegsflüchtlinge Anspruch auf Bürgergeld haben oder nicht, hat der Thüringer Landtag keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Diese Frage wird auf Bundesebene entschieden.
© dpa-infocom, dpa:240315-99-354747/3