Überfall vor Staatskanzlei: Staatsanwaltschaft in Revision
Das Urteil des Landgerichts Erfurt im Prozess um den Überfall auf eine Gruppe junger Menschen vor der Thüringer Staatskanzlei beschäftigt weiter die Justiz. Die Staatsanwaltschaft werde Revision gegen die Entscheidung einlegen, sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht sei deutlich unter den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. «Wir sind auch nach wie vor der Auffassung, dass das eine geplante Tat war», sagte der Sprecher. Außerdem stufe die Staatsanwaltschaft den Übergriff noch immer als Landfriedensbruch ein. «Das Gericht hat es sich in unseren Augen zu einfach gemacht und den Tatbestand zu restriktiv ausgelegt.»
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist die zuständige Revisionsinstanz für das Urteil der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung über die Revision dort dauert in der Regel viele Monate.
Das Landgericht hatte am Donnerstag zwei der fünf in dem Verfahren angeklagten Männer zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Für die drei übrigen Angeklagten sprach das Gericht Freiheitsstrafen zwischen 12 und 16 Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Alle Verteidiger hatten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten gefordert.
Das Gericht sieht es in seinem Urteil als erwiesen an, dass alle fünf Angeklagten im Sommer 2020 im Hirschgarten in Erfurt auf zahlreiche Menschen einschlugen, darunter auch mindestens einen Zivilpolizisten. Der Hirschgarten liegt direkt vor der Thüringer Staatskanzlei. Allerdings stufte das Gericht den Übergriff anders als die Staatsanwaltschaft weder als geplante Tat noch als Landfriedensbruch ein.
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