Trotz Urteil: Verbände weiter gegen Pflege-Impfpflicht
Die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal sollte aus Sicht von Sozialverbänden trotz ihrer Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden. Das Urteil besage zwar, dass bestimmte Berufsgruppen einer Impfpflicht unterworfen werden könnten, es sage aber nichts über die Sinnhaftigkeit der Impfpflicht aus, teilte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege am Donnerstag in Erfurt mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste deutsche Gericht nach Angaben vom Donnerstag. (Az.: 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022)
Aus Sicht der Liga hätte die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht Wirkung gezeigt. Dass nur Menschen in Gesundheitsberufen geimpft sein müssen, mache keinen Sinn, weil die zu schützenden Menschen dennoch Kontakt zu Menschen hätten, die nicht unter die Impfpflicht fielen. Den Mitarbeitern sei die Regelung auch nicht mehr vermittelbar, wenn gleichzeitig fast alle Schutzmaßnahmen aufgehoben seien.
Im Freistaat wurden zuletzt etwa 8700 ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheitsberufen gezählt, wie die «Thüringer Allgemeine» berichtete. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege warnte am Donnerstag erneut vor einer Unterversorgung in der Pflege, würde das Gesetz in letzter Konsequenz umgesetzt. In der Liga haben sich Sozialverbände wie etwa die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz zusammengeschlossen.
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