Trockenheit: Kommunen beschränken Wasserentnahme aus Flüssen
Die anhaltende Trockenheit hat die Pegelstände der Thüringer Flüsse und Bäche auf ein teilweise bedenklich niedriges Niveau gedrückt. «Generell sehen wir schon einen sehr niedrigen Wasserstand», sagte ein Sprecher des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz auf Anfrage. Schon in den Jahren 2014 bis 2020 habe die Trockenheit für niedrige Stände gesorgt. Vergangenes Jahr habe sich die Lage vorübergehend etwas entspannt, doch 2022 reihe sich in den Trend der vorangegangenen Jahre ein.
Aufgrund der niedrigen Stände haben mehrere Thüringer Landkreise und Städte ihren Bürgern Regeln zum Umgang mit den Gewässern verordnet. So dürfen etwa in Jena von Freitag an nicht einmal mehr Gießkannen mit Wasser aus den Flüssen und Bächen der Stadt gefüllt werden, wie die Stadt mitteilte. Wer zum Bewässern seines Gartens eine Erlaubnis für eine Pumpe hatte, darf das dann auch nicht mehr tun. Ausnahmen gibt es für das Tränken von Vieh und für die Feuerwehr. Aus der Saale darf weiter Wasser genommen werden.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt will kommende Woche per Allgemeinverfügung die Entnahme mit Pumpen verbieten. Gießkannen oder Eimer können aber weiter benutzt werden. Grund seien die niedrigen Regenmengen in den Monaten April und Mai und die anhaltende Bodentrockenheit, teilte das Landratsamt mit. «Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Mindestwasserabfluss ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet», hieß es.
Im Weimarer Land wurde bereits Anfang Juni die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern generell untersagt - auch das Abschöpfen mit Gefäßen. Einzige Ausnahme ist das Tränken von Vieh, erklärte das Landratsamt. Auch wer vom Landkreis eine Erlaubnis für eine Wasserpumpe bekommen hatte, darf diese nicht mehr nutzen. Umfangreiche Niederschläge zu einer Entspannung der Situation seien nicht zu erwarten.
In Gera und Erfurt gelten bereits seit 2019 entsprechende Regelungen, die Stadt Gera wies diese Woche auch noch einmal explizit per Pressemitteilung darauf hin. Hier darf ebenfalls nicht abgepumpt werden, auch wenn man vorher eine Erlaubnis hatte. Wer dagegen verstößt, kann 10 000 Euro Bußgeld kassieren. Auch im Saale-Orla-Kreis gilt eine solche Regel, die nach Mitteilung des Landratsamt weiter gültig ist. Im April seien etwa nur halb so viele Niederschläge heruntergekommen wie im langjährigen Mittel. Ähnliches gilt im Ilm-Kreis.
Im Wartburgkreis ergriff der Landkreis noch keine solche Maßnahme. In den Erlaubnissen für Wasserpumpen sei aber geregelt, dass die Entnahme bei zu niedrigem Wasserstand einzustellen ist. Wer ohne Erlaubnis Wasser entnimmt, riskiert Strafen von bis zu 50 000 Euro. Auch im Landkreis Nordhausen gibt es keine solche Allgemeinverfügung und sie sei auch nicht geplant, sagte eine Sprecherin.
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