Auf dem Einsatzfahrzeug ist in gelber Farbe der Schriftzug «Feuerwehr» zu lesen., © David Inderlied/dpa/Symbolbild
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Tödlicher Brand: Angeklagter doch schuldfähig

04.09.2023

Eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen vierfachen Mordes und versuchten Mordes in 14 Fällen: Darauf hat der Nebenklägervertreter im Prozess um einen tödlichen Brand in einem Mehrfamilienhaus in Apolda am Montag vor dem Landgericht Erfurt plädiert. Der Angeklagte habe unter anderem aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt, argumentierte der Anwalt, der einen Angehörigen der Todesopfer vertrat. Er bezog sich in seinem Plädoyer auch auf ein zuvor am Montag vorgestelltes Gutachten. Dieses änderte in der Verhandlung die Vorzeichen.

Zuletzt war der Fall als Sicherungsverfahren gelaufen. Das Gericht hatte nach einem vorläufigen Sachverständigengutachten, wonach der Mann schuldunfähig sei, die Unterbringungen des 36-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Doch der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Peter Kudlacek kam in seinem Gutachten am Montag zu einem anderen Schluss. Der Angeklagte habe zwar eine schwere Persönlichkeitsstörung, und auch eine Schizophrenie könne nicht komplett ausgeschlossen werden. Aber: «Für mich steht es nicht in Zweifel, dass er wusste, dass er eine Straftat begeht», sagte Kudlacek. Demnach ist der Mann zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen. Der Angeklagte habe die Tat vorbereitet und planmäßig ausgeführt, habe harmlosere Tatalternativen verworfen. Auch Drogen und Alkohol hatten demnach keine Rolle gespielt. Der Gutachter kam zu den Ergebnissen nach umfassender Akteneinsicht und Gesprächen mit dem Angeklagten.

Die schwere Persönlichkeitsstörung des Bulgaren führte Kudlacek vor allem auf die Bedingungen zurück, unter denen der Mann aufwuchs: von der minderjährigen Mutter an eine Tante abgegeben, später im Waisenhaus - «ohne emotionale Bindungen und mit massiven Gewalterfahrungen». Dennoch sei bei der Tat selbst die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Mannes seiner Auffassung nach nicht eingeschränkt gewesen.

Nach diesem Gutachten wird die Verhandlung nun wieder als Strafprozess geführt. Das bedeutet auch, dass dem Angeklagten bei einer Verurteilung nicht nur eine lebenslange Haftstrafe droht, sondern auch die sogenannte besondere Schwere der Schuld geprüft werde, wie der Vorsitzende Richter sagte. Wird diese festgestellt, ist eine vorzeitige Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Auch die Staatsanwaltschaft wirft dem Bulgaren unter anderem vierfachen Mord und versuchten Mord in 14 weiteren Fällen vor. Er soll Ende August vergangenen Jahres mit zwei gefüllten Benzinkanistern ein Mehrfamilienhaus in Apolda in Brand gesetzt haben. Dabei starben vier Menschen. Zuvor hatte der Mann im Verfahren die Tat zwar eingeräumt, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Von sich selbst soll der Mann bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt haben, er sei psychisch krank.

Der Angeklagte gab zuvor an, dass er Anfang 2022 über die bulgarische Mafia nach Deutschland gekommen sei. Diese habe ihm Geld etwa für den Abschluss von Handyverträgen versprochen. 250 Euro habe er aber nie erhalten und über Monate den Betrag gefordert und sei deshalb auch bei der Polizei gewesen. Schließlich habe er aus Verzweiflung das Kind von einem der Betroffenen entführen wollen. Dann habe er aber das von bulgarischen Familien bewohnte Haus angezündet.

© dpa-infocom, dpa:230904-99-69670/3

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