Tödliche Messerstiche: Freispruch für Angeklagten im Prozess
Im Prozess um tödliche Messerstiche gegen einen 28-jährigen Mann auf dem zentralen Erfurter Anger ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Ergebnis einer «mühseligen, aufwendigen Beweisaufnahme» habe «eindeutig gezeigt»: Der 36-Jährige sei angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zum Urteil des Erfurter Landgerichts. Der Mann war wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten letztlich jedoch einen Freispruch wegen Notwehr gegen den Angeklagten gefordert.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Streit nicht gesucht hatte. Die Auseinandersetzung, zu der es gekommen war, sei von dem 28-Jährigen gestartet worden. Er habe den Angeklagten nachweislich geschlagen, in den Schwitzkasten genommen und beleidigt. Dieser habe dagegen gehalten, «sich das nicht gefallen lassen - das muss er auch nicht», sagte der Richter.
Er habe dann, so sah es die Kammer als erwiesen an, ein Taschenmesser rausgeholt, aufgeklappt und gezeigt - «um weitere Angriffe von sich abzuwehren». Letztlich habe er im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung zweimal schnell hintereinander in die Innenseite des linken Oberschenkels des Opfers gestochen. Nach den Stichen war der verletzte junge Mann in Richtung eines Parkhauses weggelaufen, wo er zusammengebrochen war.
Dass der 28-Jährige noch in der Nacht im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag, sei «ein trauriger und bedauerlicher, und nicht dem Vorsatz geschuldeter Umstand», sagte der Richter. Der Vorfall mitten in der Fußgängerzone der Landeshauptstadt fand im Oktober 2021 statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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