Tod von Pflegekind: Verteidiger weist Vorwurf zurück
Im Prozess um den Tod eines elf Monate alten Mädchens hat die Verteidigung eine Schuld der angeklagten Pflegemutter zurückgewiesen. «Meine Mandantin ist nicht verantwortlich für den Tod des Kindes», sagte Rechtsanwalt Markus Kruppa zum Auftakt des Verfahrens am Montag vor dem Geraer Landgericht. Auch andere hätten zuvor Kontakt zu dem Mädchen gehabt.
Die Anklage legt der 46-Jährigen Totschlag zur Last. Sie soll im Januar 2018 ihr Pflegekind so stark geschüttelt haben, dass es starb. Die Frau ist auch laut Staatsanwaltschaft eine erfahrene Pflegemutter, die derzeit weiterhin ein Kind betreut.
Das an einem sogenannten Schütteltrauma gestorbene kleine Mädchen war nach Angaben der Verteidigung im Dezember 2017 zu der Angeklagten gekommen. Es war ein Frühchen, das aufgrund gesundheitlicher Probleme künstlich ernährt werden musste.
Kurz vor seinem Tod war das Kind noch in einer Klinik, sagte Kruppa. Dort habe die Pflegemutter eine Beule auf der Stirn des Kindes bemerkt, für die es seitens der Klinik keine Erklärung gegeben habe. Nach seiner Entlassung habe das Mädchen später zu Hause erbrochen. Die Pflegemutter habe daraufhin den Notarzt geholt. Das Kind sei dann trotz Not-OP gestorben.
Für den Prozess sind bis Ende April noch mehrere Termine anberaumt. Am Landgericht Gera wird derzeit noch ein anderer Fall von Kindstötung verhandelt. In diesem Prozess steht ein Mann vor Gericht, der im September 2020 in Jena das zweijährige Mädchen seiner Lebensgefährtin ebenfalls so stark geschüttelt haben soll, dass es an einem Schütteltrauma starb.
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