Die Landstraße L1057 zwischen Niederroßla und Wersdorf im Weimaer Land ist stark von den Hitzeeinwirkungen betroffen., © Bodo Schackow/dpa
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Thüringer Straßen im Hitzestress

01.08.2022

Die große Hitze der vergangenen Wochen hat vor allem ältere Landesstraßen stark belastet. Besonder betroffen sind Straßen, die in den vergangenen 10 bis 15 Jahren nicht saniert oder deren Asphaltschichten nicht erneuert wurden, wie das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, das für Bundes- und Landesstraßen zuständig ist, der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Eine schnelle, dauerhaft wirksame Reparatur sei in diesen Situationen nicht möglich.

Als Beispiel nannte die Behörde die Landesstraße 1057 im Weimarer Land. Im Abschnitt Niederroßla - Wersdorf trat das durch hohe Temperaturen flüssig gewordene Bitumen des Asphalts aus. Deshalb sei dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet und zusätzlich Split gestreut worden. Der Split bindet das Bitumen und verhindert so, dass es an den Autoreifen haftet und die Straße zerstört wird.

Im Eichsfeld kam es den Angaben zufolge auf der L 2055 zwischen Buhla und Haynrode zu Problemen mit dem Asphalt, weshalb eine Sperrung und eine Umleitung über Ascherode und Breitenworbis eingerichtet wurde. Auch im Wartburgkreis wurden Hitzeschäden registriert. Die L 1120 konnte demnach nahe der Ortsdurchfahrt Hämbach nicht befahren werden, der Abschnitt wurde zunächst gesperrt. Auch auf der L 2895 bei Gräfen-Nitzendorf war eine vorübergehende Sperrung notwendig.

Wer die schwitzenden Bautrupps bei den Reparaturarbeiten an den Fahrbahnen sieht, fragt sich unwillkürlich, ob deren Einsatz bei Temperaturen von zum Teil weit über 30 Grad Celsius überhaupt verantwortet werden kann. «Werden hitzebedingte Schäden festgestellt, ist das TLBV verpflichtet, zu reagieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen», heißt es dazu aus dem Landesamt selbst. Anderenfalls könnten Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. «Die Frage, ob Bautrupps losgeschickt werden sollten oder nicht, stellt sich dementsprechend nicht, zumal geltende gesetzliche Arbeitsschutzbedingungen stets eingehalten werden.»

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