Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Thüringer Paritätsgesetz: Verfassungsbeschwerde gescheitert

18.01.2022

Keine Pflicht zur Parität: Der Gesetzgeber darf Parteien in Thüringen weiterhin nicht vorschreiben, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Nachdem ein Gericht in dem Bundesland ein Paritätsgesetz für nichtig erklärt hatte, scheiterte nun auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde nahm die erste Kammer des zweiten Senats nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.

In ihrer Begründung wies die Kammer darauf hin, dass die Länder unter dem Grundgesetz über eine weitgehende Verfassungsautonomie verfügten. «Im Übrigen können sie, soweit das Grundgesetz nicht besondere Anforderungen statuiert, ihr Verfassungsrecht und auch ihre Verfassungsgerichtsbarkeit nach eigenem Ermessen ordnen», teilte das Gericht mit.

Zwar könnten Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten grundsätzlich per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Allerdings hätten die Beschwerdeführer eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht ausreichend dargelegt, hieß es.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte im Sommer 2020 eine gesetzlich verankerte Quotenregelung für Landtagswahlen in Thüringen gekippt.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, hatte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, die Entscheidung begründet. Geklagt gegen die Quotierungspflicht hatte damals die Thüringer AfD. Auch in Brandenburg scheiterte ein Paritätsgesetz, weil es nach Klagen von NPD und AfD von einem Gericht gekippt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht bemerkte, der Thüringer Verfassungsgerichtshof gehe davon aus, dass das Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie der Freiheit und der Chancengleichheit der Parteien eingreife. «Diese Annahme erscheint verfassungsrechtlich jedenfalls nicht von vornherein unhaltbar», hieß es aus Karlsruhe.

Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im Jahr 2019 mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Derzeit liegt er in Thüringen mit 31 Prozent bei weniger als einem Drittel, in anderen Bundesländern ist der Frauenanteil teils noch deutlich geringer. Forderungen nach Quotierungsregeln gab es auch in anderen Ländern immer wieder.

In Nordrhein-Westfalen hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen vor längerer Zeit einen Entwurf für ein Paritätsgesetz vorgelegt. Auch nach diesem Entwurf sollen Landeswahllisten der Parteien künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Die Aussichten für ein Gesetz gelten aber mit der aktuellen CDU/FDP-Regierungskoalition als äußerst gering. Auch NRW-Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte sich bereits skeptisch dazu geäußert.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg noch vor Thüringen im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. In beiden Fällen gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-750900/3

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