Ein Mann und eine Frau stehen hinter einem zerbrochenen Teller in einer Küche., © Sebastian Gollnow/dpa/Illustration
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Thüringer Frauenhäuser werden über längere Zeit beansprucht

19.08.2023

Opfer familiärer Gewalt halten sich länger in den Thüringer Frauenhäusern auf. Die durchschnittliche Verweildauer sei von 46 Tagen im Jahr 2021 auf 52 Tage im vergangenen Jahr angestiegen, sagte die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler der Deutschen Presse-Agentur. 2020 seien es im Schnitt noch 42 Tage gewesen. Gründe dafür sieht Ohler in den komplexer werdenden Problemlagen. Oftmals spiele nicht nur Gewalt in der Familie eine Rolle, sondern es gehe auch um Schulden, Gesundheit oder Arbeitssuche. Das erfordere eine intensivere Betreuung.

Zudem sei es in größeren Städten oftmals schwierig, im Anschluss schnell und günstig Wohnungen zu finden. Die länger werdende Verweildauer und personelle Kapazitätsgrenzen verschärften die Situation in den derzeit landesweit 17 Frauenhäusern, die «konstant hoch» ausgelastet seien. Eine Belegungsquote konnte Ohler nicht nennen. Die Zahl der ambulanten Beratungen habe von knapp 5900 im Jahr 2021 auf fast 7100 im Jahr 2022 zugenommen.

Laut der Gleichstellungsbeauftragten stehen im Freistaat gegenwärtig 171 Plätze für schutzsuchende Frauen und deren Kinder zur Verfügung. «Es gibt nicht wenige Frauen, die nicht aufgenommen werden können.» Vor allem Frauen mit Behinderung müssten wegen fehlender barrierefreier Räume und schwer Suchtabhängige oder psychische Kranke wegen einer fehlenden Rund-Um-Betreuung abgewiesen werden.

Laut Ohler fehlen in Thüringen momentan mehr als 100 Frauenhausplätze - fünf Landkreise verfügten über keine eigenen Frauenhäuser. Mit einem Gesetz, das derzeit im Landtag beraten wird, will das Land Abhilfe schaffen.

Künftig sollen demnach in allen Kreisen Frauenhäuser und Schutzwohnungen eingerichtet werden. Neben einer umfassenden Finanzierung und Personalausstattung soll die Verantwortung für die Einrichtungen in die Verantwortung des Landes übergehen. Bislang liegt die Hoheit für die Frauenhäuser bei den Kommunen. Am 7. September solle es eine Anhörung zu den Gesetzesplänen geben.

© dpa-infocom, dpa:230819-99-884086/2

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