Thüringer Corona-Regeln bleiben bis Mitte September bestehen
Masken müssen in Thüringen weiterhin in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen getragen werden. Das sehe die Corona-Verordnung vor, die am 17. August in Kraft trete und bis 13. September gelte, teilte das Gesundheitsministerium am Montag in Erfurt mit. Damit würden die bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie um weitere vier Wochen verlängert. Es gebe keine Veränderungen - auch nicht bei Detailregelungen.
Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist danach weiterhin nur für Menschen gestattet, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte die Maskenpflicht in einigen Bereichen und die Vorgaben für Besucher im medizinischen und Pflegebereich mit der für die Sommermonate relativ starke Infektionswelle begründet.
Weiterhin gilt damit auch die vor vier Wochen eingeführte Regel, wonach Kinder zwischen fünf und elf Jahren in medizinischen und Pflegeeinrichtungen nun nicht mehr getestet werden müssen, auch wenn sie nur eine Impfung erhalten haben.
Nach Daten des Robert Koch-Instituts lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen am Montag bei 198,8 - mit seit einiger Zeit fallender Tendenz. Im Vergleich der Bundesländer hat der Freistaat damit derzeit die niedrigste Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von einer Woche.
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