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Thüringer AfD will Unvereinbarkeitsliste überprüfen lassen

07.02.2022

Die Thüringer AfD mit ihrem Chef Björn Höcke plädiert dafür, die Unvereinbarkeitsliste der AfD von einer Arbeitsgruppe überprüfen zu lassen. Die Liste sei «in ihrem Fokus zu sehr verengt», erklärten die beiden Sprecher des Thüringer AfD-Landesverbands Höcke und Stefan Möller in einem Post bei Telegram. Derzeit könnten auch Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes Mitglied der AfD werden, monierten die beiden. «Dabei geht gerade von diesem Personenkreis, angesichts der politischen Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes, eine besondere, offenkundige Gefahr für unsere Partei aus», schreiben Möller und Höcke.

Zuvor war bekannt geworden, dass der Bundesvorstand der AfD die rechtsextreme Kleinpartei «Freie Sachsen» auf die Unvereinbarkeitsliste der AfD setzen will. Das habe der Bundesvorstand einstimmig beschlossen, hieß es am Montag. Auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen Organisationen und Vereine, deren Mitgliedern ein Zutritt zur Partei verwehrt wird.

Die «Freien Sachsen» sind seit vergangenem Sommer im Fokus des sächsischen Verfassungsschutzes, der sie als rechtsextremistisch und verfassungsfeindliche Bestrebung eingestuft hatte. Ende Januar hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, die Gruppierung als Verdachtsfall einzustufen. Die «Freien Sachsen» zählen zu den Kräften, die immer wieder Gegner der Corona-Politik mobilisieren. Sie rufen über Telegram zu Protesten in Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern auf.

Höcke und Möller wiesen in ihrem Telegram-Post darauf hin, dass auch die Partei Bündnis90/Die Grünen nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehe, der sie zugleich eine «werte-, identitäts-, gar staatszersetzende Programmatik» vorwarfen. Die «Freien Sachsen» bezeichneten Höcke und Möller als eine mit der AfD konkurrierende Partei. «Eine Unvereinbarkeitsliste sollte nach unserer Überzeugung interne Prozesse der AfD erleichtern und vereinheitlichen», schreiben die beiden Thüringer AfD-Chefs. Sie solle aber nicht «der Gegnermarkierung und politischen Positionierung dienen».

In Thüringen wurde der AfD Landesverband vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung und als Beobachtungsobjekt eingestuft.

Höcke und Möller schlugen vor, dass sich auf dem nächsten AfD-Bundesparteitag eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung der Unvereinbarkeitsliste befasst. Einen entsprechenden Antrag wolle man rechtzeitig formulieren.

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© dpa-infocom, dpa:220207-99-18007/2

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