Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin., © Felix Kästle/dpa/Symbolbild
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Thüringen will Corona-Regeln teils verlängern

15.03.2022

Angesichts der hohen Infektionszahlen will Thüringen bestimmte Corona-Maßnahmen auch nach dem 19. März noch beibehalten. Die Landesregierung wolle von der Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch machen, erklärte ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden. Details dazu, welche Regel genau verlängert werden sollen, waren zunächst noch nicht bekannt. Mit Hilfe der Übergangsregelung können die Bundesländer auch ohne Landtagsbeschluss bestimmte Corona-Maßnahmen übergangsweise bis Anfang April fortsetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Maskenpflicht in Innenräumen.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Bundesländern diesen Weg empfohlen. «Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen», hatte Lauterbach im ARD-«Morgenmagazin» gesagt.

Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren.

Lauterbach empfahl den Ländern zudem, nach dem Auslaufen der Übergangsregelung am 2. April die Möglichkeit von Hotspot-Regelungen zu nutzen, für die dann voraussichtlich ein Landtagsbeschluss nötig wäre. Thüringen ist derzeit das einzige Bundesland mit einer Minderheitsregierung. Rot-Rot-Grün fehlt im Parlament eine eigene Mehrheit und wäre für die Einführung der Hotspot-Regelungen wohl auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) schrieb am Dienstag bei Twitter: «Diesen sogenannten «Freedom Day» (die Menschen in Deutschland leben in Freiheit) sollte es erst geben, wenn die aktuelle Infektionswelle gestoppt bzw. gebrochen ist und bis dahin sollten auch noch Schutzinstrumente eingesetzt werden können.»

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