Ein Mann wird gegen Corona geimpft., © Christian Charisius/dpa/Symbolbild
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Thüringen regelt Teil-Impfpflicht: Weitere Lockerungen

01.03.2022

Thüringen regelt die Impfpflicht für nicht geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Dazu sei den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten ein Erlass übermittelt worden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Er diene ihnen als Handlungsleitfaden zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

Sie trat Befürchtung entgegengetreten, dass für Bestandspersonal, das keinen Immunitätsnachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 automatisch ein Arbeits- und Betretungsverbot herrscht. «Dies ist nicht der Fall.» Weitere Lockerungen der Corona-Regeln traten am Dienstag in Kraft - auch für Menschen, die nicht geimpft sind.

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll es ein Verwaltungsverfahren mit einer Einzelfallprüfung und Anhörungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben, kündigte Werner an. Musterdokumente, wie zum Beispiel Anhörungsschreiben oder mögliche Bußgeldbescheide, würden folgen. Rechtzeitig zum Beginn der Meldepflicht Mitte März würde eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stehen.

Nach einer Umfrage des Ministeriums sind in Altenpflegeeinrichtungen im Schnitt mehr als 80 Prozent der Beschäftigten geimpft - allerdings mit großen regionalen Unterschieden.

Werner räumte ein, dass mit dem Erlass noch nicht alle Fragen beantwortet seien. «Insbesondere zu den arbeits- und sozialrechtlichen Fragen braucht es weitere Präzisierungen, die der Bund zugesagt hat», erklärte die Ministerin. Dadurch beständen weiterhin Unsicherheiten sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben.

An einer Umfrage in 589 Pflegeeinrichtungen, darunter 328 Alten- und Pflegeheimen, zum Impfstatus des Personals hätten sich mehr als zwei Drittel der Befragten beteiligt. Die durchschnittliche Impfquote in diesen Einrichtungen lag bei den Beschäftigten laut Ministerium bei 83 Prozent und bei den Betreuten bei 91 Prozent.

Das Ministerium verwies dabei auf Unterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen: Die durchschnittlichen Impfquoten der Einrichtungen betrugen in den Stadtkreisen bei den Beschäftigten 86 Prozent und bei den Betreuten 93 Prozent, in den Landkreisen bei den Beschäftigten 83 Prozent und bei den Betreuten 91 Prozent.

Laut Werner ist die Gesamtimpfquote bei den Beschäftigten mit mehr als 80 Prozent höher als bisher angenommen. Es gebe jedoch starke regionale Unterschiede. Deshalb könnte es dazu kommen, «dass es lokal und zeitlich begrenzt zu Versorgungsproblemen kommen könnte». Die Ministerin appellierte erneut, die Impfangebote zu nutzen.

Bis zum 20. März, wenn bundesweit die meisten Corona-Maßnahmen auslaufen sollen, fällt in der Außengastronomie in Thüringen die 3G-Regel weg. Im Innenbereich von Gaststätten gilt weiter, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) Zutritt haben. Für öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern soll ebenfalls 3G gelten. Wenn es mehr Besucher werden, ist es 2G plus - neben geimpft oder genesen wird dann ein negativer Test oder eine Booster-Impfung verlangt. Die Höchstgrenze der Besucher liegt bei 6000.

Zudem ist geregelt, das bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystem die betroffenen Regionen in eine Infektionsstufe mit strengeren Regeln rutschen.

Die Corona-Inzidenz in Thüringen blieb am Dienstag nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) relativ konstant. Der Wert sank minimal auf 1294,9 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1296,2 gelegen.

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